Über 14 Mio. Euro auf dem Weg in die Landkreise

Handwerkskammer Ulm stellt sein Internat als Notfallkrankenhaus zur Verfügung

 Am sechsten Tag nach Start des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg hat die Handwerkskammer Ulm bereits über 14 Millionen Euro an Fördersummen an die Handwerksbetriebe in die Landkreise der Region bearbeitet und zur Auszahlung empfohlen. Die Soloselbständigen und mittelständischen Betriebe bis 50 Erwerbstätige der insgesamt 19.500 Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee haben mehr als 4.000 Anträge gestellt. 1.731 Anträge sind davon bereits durch die Handwerkskammer Ulm vorbereitet, geprüft und ggf. zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen bzw. abgelehnt worden. Manche von ihnen befinden sich noch in Abstimmung und Nachbearbeitung mit den Antragsstellern. 1.092 davon sind bereits der L-Bank zur Zahlung empfohlen worden. 15,5 Prozent der Anträge stammen aus dem Alb-Donau-Kreis, rund 11 Prozent aus dem Stadtkreis Ulm, rund 10 Prozent aus dem Landkreis Biberach, knapp 10 Prozent aus dem Landkreis Heidenheim, mehr als 23 Prozent aus dem Ostalbkreis, 15,5 Prozent aus dem Bodenseekreis und über 23 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg. Die Handwerkskammer Ulm hatte ihre Kapazitäten für diese zügige Antragsbearbeitung seit letzten Mittwoch mehr als verdreifacht und steht dort mit mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr den Betrieben zur Seite. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Unsere Berater leisten dort eine Mischung aus Beratung, Begleitung der Betriebe und dann einer betriebswirtschaftlichen Prüfung. Mehr als jeder dritte unserer kleinen Betriebe benötigt unsere Hilfe, um die Anträge überhaupt richtig und sinnvoll auf den Weg zu bringen und so schnell an die Gelder zu kommen. Anderen raten wir angesichts ihrer aktuellen Situation ab, einen Antrag zu stellen, wenn eben keine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit gegeben ist. Die Soforthilfe ist an enge Voraussetzungen geknüpft und nicht jeder Betrieb ist danach gefährdet oder in Zahlungsnot.“  

Die ergänzende Förderung des Bundes soll nun in Kürze starten. „Unbürokratisch muss unbürokratisch bleiben. Bund und Land sollen sich auf ein Antragsformular einigen, alles andere wäre ein Horror für die antragstellenden Betriebe“, betont Mehlich. Eine schnelle und unbürokratische Antragsstellung und Antragsprüfung sei anderenfalls quasi unmöglich. Um schnell zu bleiben, müsse es zudem jetzt ein Portal bei der L-Bank geben, das den Betrieben Auskunft über deren eingereichte Anträge bietet. „Wir vergeuden zu viel Zeit mit Nachfragen der Betriebe, deren Anträge wir längst bearbeitet und weitergereicht haben, aber von der L-Bank noch nicht ausgezahlt wurden.“ Das Soforthilfeprogramm des Landes richtet sich an Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Die weiteren Forderungen der Handwerkskammer zielen auf ein weiteres Programm, das größeren mittelständischen Betrieben zwischen 50 und 250 Mitarbeitern Überbrückungsgelder in Form von Schnellkrediten ermöglicht. „Diese Betriebe dürfen wir nicht vergessen in unserem Krisenmodus, wir brauchen sie leistungsfähig, um nach vorne alsbald wieder Gas zu geben“, so Mehlich weiter. Auch wenn freilich die Betroffenheit hier anders sei, fordere die Handwerkskammer aber, dass Überbrückungsgelder auch in diese Unternehmensgröße möglich sein müssen, wenn die Situation es ausnahmsweise bedürfe. Dies müsse schnell gehen, nicht unbedingt ein verlorener Zuschuss sein, aber zinsbegünstigt, per Landesbürgschaft abgesichert und in der ersten Phase tilgungsfrei.

Unterdessen melden Teile der Handwerksbetriebe, die sich für eine KfW-Darlehenshilfe interessieren, dass die Hausbanken bei dieser Kreditvergabe eben nicht allein die Bürgschaft des Landes akzeptieren, sondern darüber hinaus auch persönliche Absicherung verlangten. Auch würden z.T. für den nicht durchs Land abgesicherten Teil der Hilfsdarlehen Zinsen von 7 bis 11 Prozent vorgeschlagen. „So ist dieser Teil des Hilfsprogramms nicht gedacht. Wir setzen auf die Vernunft und auf die Nähe zum Handwerk in unseren Regionalbanken und werden jetzt mit diesen in die Diskussion gehen“, so Mehlich.  

Neben der Beratung und Betreuung der Handwerksbetriebe über die Soforthilfe-Hotline stellt die Ulmer Kammer seit heute ihr Internat auf dem Ulmer Kuhberg als Notfallkrankenhaus der Stadt Ulm zur Verfügung. „Nicht nur Kammer und Handwerksbetriebe halten in dieser Krise zusammen – auch mit unseren Partnern in der Regional- und Lokalpolitik sind wir in enger Abstimmung und helfen“, sagt Mehlich. In einer Absprache auch mit den Ulmer Basketballern, die das Internat auch als Sportlerwohnheim nutzen, wurde diese Notfallnutzung jetzt bis auf weiteres vereinbart. Dort befinden sich derzeit 70 Betten. Die Stadt Ulm wird jetzt mit den Vorbereitungen für eine schnelle derartige Nutzung beginnen.