Handwerkskammer Ulm zieht positive Bilanz zu Meisterpflicht, Aufstiegsfortbildungsgesetz, Berufsbezeichnungen und Meisterprämie.
Der Bundestag hat gestern den Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke beschlossen. Die Handwerkskammer Ulm begrüßt diese Entscheidung als kraftvolles und richtiges Signal der Wertschätzung für die berufliche Bildung. „Der Meisterbrief ist Qualitätssiegel und Verbraucherschutz. Der Meister im Handwerk steht für qualifizierte Leistungen beim Kunden. Gleichzeitig ist ein Meister Ausbilder und sichert damit den Nachwuchs im Handwerk. Diese Fachkräfte sichern wiederum die Versorgung der Bevölkerung mit Handwerkerleistungen“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Die Politik zeigt ihre Wertschätzung der beruflichen Bildung in diesem Jahr auch durch die jetzt auch namentliche Gleichwertigkeit von Meister und Bachelor. Im Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Berufsbildung (BBiMoG) gibt es neue, international verständliche Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für Fortbildungsabschlüsse in der höheren Berufsbildung im Handwerk. Diese Bezeichnungen ergänzen die bestehenden Titel Meister und Geselle. Die bewährten Begriffe aber bleiben und werden in Deutschland weiterhin genutzt.
In Baden-Württemberg hat die Landesregierung ab dem kommenden Jahr eine Meisterprämie beschlossen. Handwerkerinnen und Handwerker erhalten künftig nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung eine Meisterprämie über 1.500 Euro. Wer sich als Meister selbstständig macht, bekommt zusätzlich eine Meistergründungsprämie. Zudem arbeitet die Bundespolitik an einer Erhöhung des Meister-BaföG. Im Gesetzentwurf zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stehen höhere Zuschussanteile, Freibeträge und Darlehenserlasse für Handwerkerinnen und Handwerker in Aus- und Weiterbildung. „Geldströme ziehen Bildungsströme nach sich. Mit finanziellen Förderungen erhalten junge Menschen Anerkennung und Wertschätzung für ihren beruflichen Karriereweg. Davon profitiert unsere Gesellschaft und jeder einzelne“, betont Mehlich. Diese Investitionen seien wichtige und notwendige Schritte zum Abbau der vielen, strukturellen Diskriminierungen der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen. „Wir sind in diesem Jahr an einigen Stellen vorwärts gekommen. Die Politik hat sich in diesem Jahr Mühe gegeben, der beruflichen Bildung auch finanziell den Stellenwert zu geben, der ihr gebührt. Insofern war es ein gutes Jahr für das Handwerk“, resümiert Mehlich.
Derzeit eingetragene Betriebe im Gebiet der Handwerkskammer Ulm in den Gewerken, die rückvermeistert werden:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger: 822
Betonstein- und Terrazzohersteller: 25
Estrichleger: 92
Behälter- und Apparatebauer: 56
Parkettleger: 125
Rollladen- und Sonnenschutztechniker: 91
Drechsler und Holzspielzeugmacher: 84
Böttcher: 2
Glasveredler: 12
Schilder- und Lichtreklamehersteller: 49
Raumausstatter: 467
Orgel- und Harmoniumbauer: 17