Jetzt 500 Euro für Weiterbildungen sichern – mit der Bildungsprämie!

Weiterbildungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Häufig mangelt es jedoch an den finanziellen Mitteln. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, mithilfe der Bildungsprämie in Höhe von bis zu 500,00 Euro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an einer Weiterbildung teilzunehmen. Der Förderzeitraum wurde bis Ende 2021 verlängert.

Grundsätzlich gilt:

  • Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten, die Bildungsprämie kann also mehrfach genutzt werden
  • Der Gutschein ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist muss er eingesetzt werden
  • Eine Altersgrenze gibt es nicht

Voraussetzungen:

  • Sie sind pro Woche mindestens 15 Stunden erwerbstätig oder befinden sich in Elternzeit oder Pflegezeit. Auch Selbstständige können die Bildungsprämie nutzen
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als 20.000,00 Euro (40.000,00 Euro bei Zusammenveranlagung) Das zu versteuernde Jahreseinkommen wird individuell vom Finanzamt berechnet und ist geringer als das jährliche Bruttoeinkommen, denn von diesem werden z.B. noch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen
  • Sofern alle weiteren Förderkonditionen erfüllt sind, sind auch Kurzarbeitende förderfähig. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtig

Hier können Sie den Vorab-Check durchführen und prüfen, ob Sie für die Förderung in Frage kommen.

Mit wieviel Geld können sie rechnen?

  • Förderberechtigte erhalten die Hälfte der Weiterbildungskosten vom Staat, die andere Hälfte übernimmt der Kursteilnehmer
  • Für den Staat gibt es eine Obergrenze, die bei 500,00 Euro liegt, auch wenn die Weiterbildung insgesamt mehr als 1.000,00 Euro kostet

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?

  • Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Weiterbildung noch nicht begonnen hat und auch noch keine Rechnung ausgestellt und bezahlt wurde. Eine Anmeldung zur Weiterbildung hat noch keine Auswirkungen
  • Sie müssen sich vor Kursbeginn bei einer Bildungsprämien-Beratungsstelle beraten lassen

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden individuelle, berufsbezogene Weiterbildungen. Außerdem können in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV Gutscheine beantragt werden.

Gefördert werden Weiterbildungen,

  • die inhaltlich in sich abgeschlossen sind

  • die einzeln gebucht und einzeln bezahlt werden können
  • die frei zugänglich sind und ein didaktisches Konzept im Hinblick auf ein Lernziel aufweisen

Nicht gefördert werden Weiterbildungen,

  • die eine reine Vortrags- oder Informationsveranstaltung sind, wie z. B. eine Messe, eine Tagung oder ein Kongress
  • die der Persönlichkeitsentwicklung oder der Gesundheitsprävention dienen

  • bzw. Schulungen, die exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführt werden, und dem Verkauf spezifischer Produkte dienen (Produkt-/Herstellerschulungen)

  • die als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung oder vollständig in Form von Selbstlernmedien erfolgen

Wie lösen Sie den Gutschein ein?

  • Erfüllen Sie alle Bedingungen, erhalten Sie Ihren persönlichen Prämiengutschein direkt nach dem Beratungsgespräch
  • Sie wählen eine Weiterbildung oder eine Prüfung passend zu dem auf Ihrem Gutschein angegebenen Weiterbildungsziel bei einem Weiterbildungsanbieter, z.B. der Handwerkskammer Ulm
  • Sie legen den Bildungsgutschein vor Kursbeginn und Rechnungsstellung dem Weiterbildungsanbieter vor
  • Bei Ihrem Weiterbildungsanbieter bezahlen Sie nur Ihren Anteil für die Weiterbildung

Lassen Sie sich jetzt kostenlos von uns beraten.



Telefon 0731 1425-7134
b.kienle@hwk-ulm.de