Änderungen rund um das FEG (November 2023)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (kurz FEG), welches bereits 2020 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, wird ab November 2023 um neue Regelungen erweitert, welche nach und nach in Kraft treten. Weitere Änderungen folgen im Frühjahr und Sommer 2024. Mit diesen Änderungen soll Fachkräften, die über eine Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen, die Zuwanderung nach Deutschland erleichtert werden, sowie die Zuwanderung aus dem Ausland für den Arbeitsmarkt effektiver gestaltet werden.
Die Fachkräfteeinwanderung soll mithilfe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf drei Säulen gestützt werden: Der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Was ab November 2023 gilt:

  • Fachkräfte mit einem anerkannten, ausländischen Berufsabschluss, wie eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium, können zukünftig in Deutschland jeder qualifizierten Tätigkeit nachgehen. Die ausgeübte Tätigkeit muss also nicht mehr zwangsläufig mit dem Abschluss der Fachkraft übereinstimmen. Ausnahmen gelten für reglementierte Berufe.
  • Die Westbalkanregelung, welche ursprünglich bis Ende 2023 befristet war, wird verlängert und das Kontigent ab Sommer 2024 auf jährlich 50000 erhöht. Somit können ab nächstem Jahr mehr Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien eine Arbeitserlaubnis erhalten, um in Deutschland jeder Art von Beschäftigung in nicht- reglementierten Berufen nachzugehen. Das Verfahren bleibt jedoch das Gleiche wie bisher.
  • Bezüglich der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, welche eine Fachkraft für die Einreise nach Deutschland benötigt, sind bestimmte Sprachkenntnisse künftig lediglich nur für die Einreise zur Ausbildung, Anerkennung und/oder Nachqualifizierung erforderlich.
  • Die Möglichkeit, eine Blaue Karte zu erhalten, gilt künftig für einen größeren Personenkreis. Ausländische Akademiker, die innerhalb der letzten drei Jahren einen Hochschulabschluss erworben haben, können nun eine Blaue Karte erhalten.

Auch die Mindestverdienstgrenze für die Erteilung einer Blue Card wird gesenkt und der Erhalt einer Blue Card damit erleichtert. Für Engpassberufe ist die Mindestgehaltschwelle noch niedriger als für die Regelberufe. Zudem wird die Liste der Engpassberufe für die Blaue Karte erweitert.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.hwk-ulm.de/internationale-fachkraefte/. Die zuständige Ansprechpartnerin Ramona Russin kann Ihnen bei Fragen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiterhelfen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin über diesen Link.



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