Am Prüfungstag in Quarantäne

Endlich steht die Abschluss- und Gesellenprüfung an, doch ausgerechnet dann muss der/die Auszubildende pandemiebedingt in Quarantäne. Was ist jetzt zu tun? Schließlich soll kein Prüfungsversuch vergeudet werden, da die betroffenen Azubis keine Möglichkeit hatten, an der Prüfung teilzunehmen.

Zunächst mal: keine Panik! Wer sich vorher von der Prüfung abmeldet und als Begründung seine häusliche Quarantäne nachweisen kann, gilt nicht als durchgefallen. Bei Krankheiten sowie aus wichtigen Gründen ist es möglich, sich von der Prüfung abzumelden. Ein solcher wichtiger Grund ist die Quarantäne. Es geht also kein Prüfungsversuch verloren. Wichtig ist, dass die Abmeldung erfolgt, bevor die Prüfung startet.

Bei einer Teil 1-Prüfung kann die Prüfung ausnahmsweise im nächsten Prüfungslauf wiederholt werden. Bei einer Abschluss- und Gesellenprüfung muss die Ausbildung leider bis zur nächsten Prüfung um ein halbes Jahr verlängert werden.

Wir gehen hierbei von einer unverschuldeten Quarantäne aus. Sind die Azubis selbstverschuldet in Quarantäne, zum Beispiel durch eine bewusste Reise in ein Risikogebiet, zählt die Prüfung mit null Punkten als nicht bestanden.



Telefon 0731 1425-6220
s.adler@hwk-ulm.de