Arztbesuche während der Arbeitszeit

Wer kennt es nicht, der Arbeitnehmer kommt und verschwindet auch schon wieder zu einem wichtigen Arzttermin. Im Anschluss bleibt dann nicht mehr viel Zeit für die Verrichtung der Arbeit. Kommt das häufiger vor, kann es schon mal zu dicker Luft im Betrieb führen. Doch wie damit umgehen?

Grundsätzlich gilt, Arzttermine sind Privatsache und Privates ist in der Freizeit zu erledigen. So sind Vorsorgeuntersuchungen oder Routinechecks nicht in die Arbeitszeit zu legen, sondern außerhalb derselben zu vereinbaren und wahrzunehmen.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Ist der Arztbesuch medizinisch notwendig, kann er innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Medizinisch notwendig ist ein Arztbesuch beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeit akut erkrankt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arztbesuch dulden. Doch auch, wenn eine Arztpraxis Sprechstunden nur während der Arbeitszeit anbietet oder keine anderen Termine frei hat, kann im Einzelfall ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen.

Wie so häufig ist immer der Einzelfall zu betrachten. Kann der Arbeitnehmer plausibel erklären, weshalb eine Notwendigkeit für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit besteht, so wird der Arbeitgeber dies dulden müssen. Oft wird es aber möglich sein, den Arztbesuch in die Freizeit zu legen.

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