Beim Impfen und den Hilfsgeldern Gas geben

Zu den gestrigen Bund-Länder-Beschlüssen und dem Öffnungsfahrplan erklärt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm:

„Wir begrüßen es, dass es nun auch für das Kosmetikerhandwerk eine klare Perspektive gibt und diese ab kommender Woche unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Das ist ein guter und längst überfälliger Schritt. Unsere Kammer hat zusammen mit den Handwerkerinnen und Handwerkern bereits vor Monaten speziell für die Kosmetikbranche ein ausgefeiltes Hygienekonzept erarbeitet, das der gestrige Beschluss jetzt würdigt. Dieses Konzept wird inhaltlich bereits in Bayern angewendet. Deshalb ist es richtig, dass nun auch Baden-Württemberg nachzieht und eine Öffnung der Kosmetikstudios ermöglicht. Im Gebiet der Handwerkskammer Ulm zwischen Ostalb und Bodensee sind mehr als 3.000 der insgesamt rund 19.500 Handwerksbetriebe direkt von den angeordneten Schließungen betroffen gewesen. Wir sind froh, dass der Großteil dieser Handwerkerinnen und Handwerker jetzt wieder ihrer Tätigkeit nachgehen kann.

Wir wollen im regionalen Handwerk möglichst rasch wieder zurück zu einem Stück Normalität, zu einem weniger eingeschränkten Alltag und zum Geschäftsbetrieb zurückkehren. Wirtschaftliches Leben muss dort ermöglicht werden, wo immer das epidemiologisch vertretbar ist. Dafür müssen Bund und Länder bei Impfungen und Tests das Tempo weiter erhöhen. Ohne flächendeckende Impfungen wird sich auch das wirtschaftliche Leben nicht normalisieren können. Insofern ist es wichtig, dass das Land dem Impfen jetzt oberste Priorität einräumt. Das geplante Ausrollen von Tests stellt hier ein flankierendes und überbrückendes Instrument dar. In puncto Testungen gibt es jedoch zunächst noch zahlreiche offene Fragen, die es zu klären gilt. Es kann nicht sein, das die Beschaffung der Tests über Nacht Aufgabe der Betriebsinhaberinnen und -inhaber wird.

Luft nach oben sehen wir nach wie vor bei den nur schleppend laufenden Wirtschaftshilfen. Zwar sind die möglichen Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III jetzt erhöht. Doch für das Handwerk ist das Auszahlungstempo entscheidend – und das gilt es, rasch zu beschleunigen. Wir dürfen die von den bisherigen Beschränkungen besonders betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht allein lassen. Die zugesagten Finanzhilfen des Bundes müssen auch jetzt in voller Höhe auf den Konten eingehen, wenn wir das endgültige Aus dieser Betriebe verhindern wollen. Hinzu kommt, dass immer noch Handwerksbetriebe durch jedes Hilferaster fallen. Diese Handwerksbetriebe sollten bei der konkreten Ausgestaltung des geplanten Härtefallfonds unbedingt Berücksichtigung finden. Dazu zählen beispielsweise indirekt vom Lockdown betroffene Betriebe, bei denen ein Teil immer noch geschlossen ist, der Umsatzrückgang aber nicht die Grenze erreicht, die für die Beantragung der Überbrückungshilfe III gilt. Das gilt etwa für Bäckereifilialen in geschlossenen Baumärkten oder Kfz-Betrieben mit hohem Werkstattanteil, aber geschlossenem Verkauf.“