Betriebe, die ausbilden, erhalten Fördergeld

Handwerkskammer Ulm begrüßt Förderprogramm des Landes – Ausbildungsbetriebe erhalten je nach Größe 3.500 Euro Unterstützung – Politik will Ausbildungsbereitschaft stärken

Foto: Sascha Schneider

Die Handwerkskammer Ulm und die IHK Ulm begrüßen gemeinsam das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken“. Das Land fördert darüber kleinere Betriebe, die ihr Ausbildungsengagement aufrechterhalten oder gar erhöht haben. Der Schwerpunkt des Landesprogramms liegt auf der Stärkung der beruflichen Ausbildung und damit der Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Gerade Betriebe mit vergleichsweise wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen sind, leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur dualen Ausbildung und sollen durch das Förderprogramm unterstützt werden.

„Dies ist ein großartiges Zeichen des Landes, die Ausbildung wert zu schätzen. Unsere Meisterinnen und Meister sind neben ihrer betrieblichen Aufgabe auch Lehrer und Pädagogen. Sie nehmen eine zentrale Aufgabe wahr. Ausbildung kostet die Betriebe zudem viel Geld. Es ist deshalb gut und richtig, dass das Land sich an diesen Ausgaben beteiligt. Insbesondere in den herausfordernden Zeiten, in denen wir uns gerade befinden“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

„Das duale Ausbildungssystem, um das uns die Welt beneidet, trägt auch in den aktuell und bis auf weiteres anspruchsvollen Zeiten einen großen Teil zur Fachkräftesicherung bei. Ich freue mich, dass die Politik das Engagement der Unternehmen in die Ausbildungsarbeit sieht und würdigt – und nun auch finanziell unterstützt“, ergänzt Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm.

Voraussetzungen für die Förderung sind ein Unternehmenssitz in Baden-Württemberg und eine maximale Anzahl von neun Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten. Zudem sind nur Ausbildungsverhältnisse förderfähig, die in dem Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. August 2022 starten, bzw. begonnen haben.

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsvertrag und muss bis spätestens 31. Dezember 2022 bei der L-Bank in Karlsruhe beantragt werden. Weitere Informationen.

Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe:
Stephanie Vogel, Ausbildung, Tel. 0731 1425-6220, st.vogel@hwk-ulm.de