Förderung für ausbildende Betriebe

Kleine Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern, die Auszubildende mit Lehrzeitbeginn zwischen dem 1. August 2021 und 10. Oktober 2022 haben können noch bis zum 15. Februar 2023 eine Förderung bekommen: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert diese Ausbildungsplätze mit 3.500 Euro.

Mit dem Förderprogramm Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU möchte das Land Baden-Württemberg kleine Betriebe unterstützen, für die Ausbildung oft einen besonderen Aufwand bedeutet.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtig sind Betriebe, die maximal 9 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. 450-Euro-Kräfte, Auszubildende und Praktikanten werden nicht mitgezählt.

Was wird gefördert?

Für jeden Auszubildenden, der zwischen dem 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022 seine duale Ausbildung begonnen hat bzw. beginnt, können jeweils 3.500 Euro beantragt werden. Das Ausbildungsverhältnis muss vier Monate nach Beginn der Ausbildung noch bestehen (und kann erst dann beantragt werden), Berufsfachschüler (Vorverträge) und rein schulische Ausbildungen können nicht gefördert werden. Auch für Ausbildungsverhältnisse zwischen Eheleuten oder direkten Verwandten gibt es keinen Förderanspruch. Ausbildungsverhältnisse, für die bereits eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms “Ausbildungsplätze sichern” (Ausbildungsprämie) erhalten wurde, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Für die Förderung ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular aus mehreren Seiten besteht. Das Excelsheet hat mehrere Tabellenblätter.

Was muss eingereicht werden?

Antrag mit vier Anlagen: Selbsterklärung, Ausbildungsverhältnis, De-minimis-Erklärung, Unternehmensstammblatt sowie eine Kopie des jeweiligen Ausbildungsvertrags.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Das Programm läuft solange, wie Mittel von der Europäischen Union im Rahmen der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hierfür zur Verfügung stehen, längstens bis 15. Februar 2023.

Empfohlen wird, den Antrag möglichst frühzeitig nach Ablauf der vier Monate zu stellen.
Der Antrag muss spätestens am 15. Februar 2023 bei der L-Bank Karlsruhe Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingegangen sein.



Telefon 0731 1425-6220
s.adler@hwk-ulm.de