Bundestag beschließt Heizungsgesetz

Neun von zehn Haushalten stehen hinter der Energiewende, das ergibt die Umfrage des KfW-Energiewendebarometers. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes besteht nun mehr Planungssicherheit:

  • Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
  • Neue Heizungen sollen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und repariert werden können.
  • Das 65-Prozent-Ziel soll ab Jahresanfang 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten, andere Immobilienbesitzer sollen zuerst einmal die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung abwarten können.
  • Für Kommunen ab 100.000 Einwohner soll die Wärmeplanung ab Mitte 2026 vorliegen, für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028.
  • Ab 2045 sollen Gebäude nur klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Weitere Details zum neuen Heizungsgesetz erfahren Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.