Fairerer Wettbewerb für Handwerksbetriebe – Handwerkskammer Ulm begrüßt neues GWB-Digitalisierungsgesetz
Die Handwerkskammer Ulm begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, sich verstärkt für einen fairen Umgang und Austausch von Daten einzusetzen. Die beschlossene Gesetzesreform gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt sicher, dass Handwerker auch künftig gute Arbeit auf dem aktuellen Datenstand bei den Kunden leisten können. Denn: die neue GWB-Novelle sichert die faire Nutzung von Daten für kleine und mittlere Betriebe und reguliert den Wettbewerb um Daten mit den großen, weltweit agierenden Unternehmen. „Die große Konkurrenz versucht über eine Datenverweigerung die Konkurrenz unserer kleinen und mittleren Betriebe auszuschalten. Derartige Daten-Oligopole sind in einer Marktwirtschaft weder zulässig noch dienen sie dem Wohlstand“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Zentral für das Handwerk ist dabei, dass die Daten grundsätzlich zwischen industriellen Herstellern und handwerklichen Dienstleistern geteilt werden müssen. Hersteller smarter Geräte dürfen die Daten, die bei der Nutzung anfallen, künftig nicht mehr für sich alleine nutzen. Auf der Grundlage dieser Nutzungsdaten können Handwerksunternehmen kundenspezifische, zeitgemäße Dienstleistungsangebote für Wartung oder Reparatur bereitstellen. Sie können bei ihrem Kunden bleiben und werden nicht vom Markt ausgeschlossen. Davon betroffen sind beispielsweise Werkstätten für Kraftfahrzeuge, Heizungs- oder Smart-Home-Systeme aber auch Produktionsmaschinen. Landmaschinentechniker können ihre Dienstleistungen im Rahmen einer vorausschauenden Wartung nur anbieten, wenn sie direkten Echtzeitzugang zu den Daten aus den Fahrzeugen erhalten. Das Digitalisierungsgesetz eröffnet somit kleinen und mittleren Handwerksunternehmen eine faire Chance darauf, die für ihre Geschäftsmodelle notwendigen Daten in Echtzeit zu nutzen. Wichtig ist bei der Ausgestaltung des Gesetzes jetzt, dass die Hersteller der jeweiligen Produkte über standardisierte Schnittstellen Zugang zu den Daten schaffen. „Wer die Daten hat, hat den Markt. Und der Große, der die Daten und den Markt allein hat, der bestimmt die Preise – und zwar nicht nach unten. Deswegen ist das eine gute Entscheidung für unsere Handwerksbetriebe in den Regionen. Deshalb ist uns das Thema so wichtig“, sagt Mehlich.
Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Erfolg für die kleinen und mittleren Unternehmen. Große Konzerne und Hersteller kontrollieren den Zugang zu Daten immer stärker. Sie greifen so in die Wertschöpfungsketten ein und platzieren sich letztlich zwischen Handwerkern und Kunden. „Unsere Betriebe sind seit jeher nahe und direkt am Kunden. Und da müssen sie auch bleiben können“, kommentiert Mehlich die aktuellen Festlegungen der Bundesregierung. Alles andere verzerre den Wettbewerb, entziehe letztlich dem Mittelstand und den Handwerksbetrieben den Boden des Wirtschaftens und produziere für den Verbraucher tendenziell höhere Preise.