Das regionale Handwerk hadert mit den aktuellen Schließungen

Verhältnismäßigkeit verlangt Arbeitsmöglichkeit, wo immer es der Gesundheitsschutz zulässt – Bildungsakademie Ulm wird umfassend saniert – Senkung der Beiträge für 2021 beschlossen

Einzelne Handwerksbereiche wie Bäcker, Konditoren, Metzger, Gebäudereiniger oder Kosmetiker sind substanziell von der Corona-Krise und den aktuellen Einschränkungen betroffen. Die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm haben in ihrer öffentlichen Sitzung insbesondere diese derzeitigen Betriebsstillegungen und Einschränkungen kritisiert. Das regionale Handwerk trägt die aktuellen Maßnahmen und umfassenden Kontaktbeschränkungen der Landesregierung grundsätzlich mit. Dies ist der richtige Weg, um das Infektionsgeschehen in der Corona-Krise einzudämmen. Mit jeder weiteren Verlängerung der Maßnahmen leidet das Handwerk jedoch zunehmend unter den Auswirkungen des Teil-Lockdowns. „Handwerksbetriebe müssen arbeiten dürfen, wo immer es der Gesundheitsschutz zulässt. Alles andere widerspricht der Verhältnismäßigkeit. Wir erwarten eine permanente Überprüfung der Einschränkungen und auch Anpassungen und Lockerungen“, fasst Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, die Stimmung in der Vollversammlung zusammen.

Das regionale Handwerk rechnet für das laufende Jahr mit einem Umsatzrückgang in der Fläche von bis zu fünf Prozent, für geschlossene Betriebe betrage der Umsatz aber null Euro – von der Gefährdung der Kundenbeziehung in der Zukunft gar nicht zu sprechen. Deshalb müssten die von den Schließungen betroffenen Betriebe nun zeitnah und in angemessenem Umfang finanziell entschädigt werden, um diese massiven Umsatzeinbußen zu kompensieren. Für viele Handwerksbetriebe ist es schlicht lebensnotwendig, dass die Hilfsgelder nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig auf den Konten der Betriebe ankommen. Nur so könne ein größerer und dauerhafter Schaden abgewendet werden. Die Handwerkskammer Ulm begrüßt deshalb auch den Vorstoß der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im Bundesrat, die sich für eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für Betriebe einsetzen. Das entlastet betroffene Unternehmen und Betriebe. Laut Handwerkskammer benötigten die Betriebe die Liquidität nicht nur zum Überleben, sondern auch für Investitionen in ihre Zukunft. Das schone langfristig den Staat und seine Ausgaben und verschaffe ihm neue Einnahmen. Gleichzeitig würden dadurch grundsätzlich gesunde Betriebe, die ihre Steuern immer bezahlt haben, gestützt. Beim steuerlichen Verlustrücktrag können Unternehmen einen Verlust mit einem Gewinn aus dem Vorjahr verrechnen. Die Initiative der Wirtschaftsminister der drei Länder sieht vor, dass der Bund diese Möglichkeit erheblich ausweitet und fordert die Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro und die Ausdehnung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre.

Des Weiteren hat die Vollversammlung den Weg geebnet für die Sanierung der Bildungsakademie am Standort Ulm mit ihren Werkstätten und Lehrsälen auf gut 10.000 qm Fläche. Diese sind mittlerweile mehr als 50 Jahre alt und bedürfen der grundsätzlichen Erneuerung. „Unsere Handwerksberufe und die Anforderungen der Kunden verändern sich rasend schnell, werden immer anspruchsvoller. Wir wollen unseren jungen Auszubildenden und Meisterstudenten modernste Bedingungen für ihre Bildung schaffen. Diese Sanierung wird uns stark herausfordern, sie ist aber zentral wichtig“, so Joachim Krimmer. Die Vorklärungen sind abgeschlossen und die Handwerkskammer wird jetzt direkt in die Architektenbeauftragung einsteigen und die konkrete Planung beginnen.

Die Vollversammlung, das Parlament des regionalen Handwerks, hat in dieser Sitzung zudem beschlossen, angesichts der Corona-Krise und ihrer Auswirkungen die Kammerbeiträge für 2021 um zehn Prozent zu reduzieren. Die Beitragssenkung wird insbesondere kleinere Betriebe weiter entlasten, die wegen Corona Umsatz- und Ertragseinbußen zu verzeichnen hatten und haben. Die Handwerkskammer Ulm hatte bereits 2018 eine Beitragssenkung vorgenommen. „Wir gehen wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln unserer Betriebe um und haben in den letzten Jahren zusätzliche Unterstützungsleistungen für die Betriebe aufgebaut – und das bei sinkender Beitragslast“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. In der Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm werden alle Gewerke des regionalen Handwerks zwischen Ostalb und Bodensee, vom Bestatter über Bäcker, Metzger, Elektriker bis hin zum Schornsteinfeger, abgebildet. Die Satzung der Handwerkskammer Ulm basiert auf der Handwerksordnung und bestimmt die Zusammensetzung im Verhältnis der Gewerke und gewährleistet so die Repräsentanz der Handwerkerschaft in der Vielfalt ihrer Gewerke. In Ulm gehören ihr 39 Delegierte an, von denen 26 Handwerksunternehmer und Betriebsinhaber sind und 13 Vertreter der Arbeitnehmer.