Gründungsprämie für Meister im Handwerk startet

Landespolitik würdigt Qualifikation im Handwerk – jährlich über 500 Jungmeister im Gebiet der Handwerkskammer Ulm können profitieren – Gründerinnen oder Übernehmer eines Handwerksbetriebs erhalten Versorgung in den Regionen und bilden Nachwuchs aus

Jährlich qualifizieren sich über 500 Handwerkerinnen und Handwerker im Gebiet der Handwerkskammer Ulm zwischen Ostalb und Bodensee mit dem Meisterbrief. Der Meisterbrief steht für Qualität und Verbraucherschutz und auf einer Stufe mit dem Bachelorabschluss einer akademischen Ausbildung. Damit diesen hochqualifizierten Fachkräften der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert wird, erhalten sie nun eine Meistergründungsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Die Landesregierung würdigt damit den Beitrag, den eine handwerkliche Betriebsgründung zum Gelingen unserer Gesellschaft beiträgt. Denn ein Handwerksbetriebsinhaber ist gleichzeitig Steuerzahler, Sozialversicherungszahler, Arbeitgeber vor Ort, Ausbilder junger Menschen, systemrelevanter Versorger der Bevölkerung und Wohlstandserhalter in unserem Land. „Gründung klingt so traditionell. Das sind Start-ups, die unsere tägliche Versorgung sicherstellen. Es ist gut, dass Politik jetzt auch diese soliden Start-ups im Handwerk anerkennt und ihren Start fördert“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.   

Diese Starthilfe für Handwerksmeisterinnen und -meister kann ab 1. Dezember 2020 beantragt werden. Seit 1. Januar 2020 erhalten Meisterinnen und Meister im Handwerk nach erfolgreich abgelegter Prüfung eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro vom Land Baden-Württemberg ausbezahlt. Diese Bausteine sind einerseits ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Politik für den dualen, beruflichen Bildungsweg. Andererseits sind sie ein notwendiges Förderinstrument, denn durchschnittlich kostet ein Meisterstudium rund 10.000 Euro. Der Meisterstudent trägt diese Kosten in aller Regel selbst, während ein akademischer Student keine Kosten für seine Wissensbildung zu tragen hat. Mit diesen bereits 2019 beschlossenen und nun umgesetzten Instrumenten zur Förderung des beruflichen Bildungswegs, macht die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen Schritt hin zu mehr Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.  

Die Meistergründungsprämie ist dabei wichtig für den Erhalt der Infrastruktur im Land. „Rund 2.800 unserer knapp 20.000 Betriebe stehen zur Übergabe und drohen damit verloren zu gehen. Das wäre ein großer Schaden, den die Gründungsprämie zu verhindern versucht“, so Mehlich. „Es muss unser Ziel sein, die jungen Meisterabsolventen und -absolventinnen mit den zur Übergabe stehenden Betriebsinhabern zusammen zu bringen, um eine Betriebsaufgabe zu verhindern.“ Die Handwerkskammer Ulm hat dazu bereits vor fünf Jahren das Zentrum für Betriebsnachfolge (ZEN) gegründet, das potenzielle Übergeber und Übernehmer von Handwerksbetrieben in ihrer Suche unterstützt und an einen Tisch bringt. Das ZEN begleitet Handwerkerinnen und Handwerker diskret bei allen Fragen, die im Bereich der Übernahme oder Übergabe eines Betriebes aufkommen.    

514 Meisterinnen und Meister 2020 im Gebiet der Handwerkskammer Ulm: Alb-Donau-Kreis: 63 Stadtkreis Ulm: 14 Landkreis Biberach: 51 Landkreis Heidenheim: 10 Ostalbkreis: 34 Landkreis Ravensburg: 55 Bodenseekreis: 23    

Zur Übergabe stehende Handwerksbetriebe nach Landkreisen im Kammergebiet: Alb-Donau-Kreis: knapp 400 Stadtkreis Ulm: knapp 200 Landkreis Biberach: knapp 400 Landkreis Heidenheim: über 200 Ostalbkreis: fast 600 Landkreis Ravensburg: fast 600 Bodenseekreis: fast 400