DGUV-Information „Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung“

Trennende Schutzeinrichtungen und Schutzumhausungen, die um den Arbeitsraum von Werkzeugmaschinen angeordnet sind, verhindern den Zugriff von außen auf Gefahrstellen. Sie halten die im Betrieb herausfliegenden Späne, Bruchstücke sowie herausspritzenden Kühlschmierstoffe zurück. Eine besondere Rolle spielt dabei die Schutzscheibe, die bei laufender Maschine die Beobachtung des Bearbeitungsprozesses ermöglicht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in ihrer Informationsbroschüre das Thema Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung konkretisiert. Diese DGUV-Information zeigt die Besonderheiten und speziellen Gefahrenpotenziale auf, die sich bei Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen in der Praxis ergeben können. Sie richtet sich an Firmen, die Werkzeugmaschinen betreiben oder herstellen.

Die Broschüre fokussiert sich zwar auf Werkzeugmaschinen und zitiert auch entsprechende Produktnormen wie EN ISO 23125 (Drehmaschinen) oder EN ISO 16090-1 (Bearbeitungszentren, Fräsmaschinen), sie lässt sich jedoch auch auf andere Maschinenarten anwenden, an denen Schutzscheiben zum Einsatz kommen.

Neben Bezügen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind auch Bezüge zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aufgeführt, die auf der EU-Richtlinie 2009/104/EG basiert, sowie zum Arbeitsschutzgesetz, basierend auf der EU-Richtline 89/391/EWG.

Erfahren Sie, worauf es bei Auswahl und Dimensionierung ankommt, welche Probleme bei Altmaschinen auftreten können und welche Restgefahren für das Bedienpersonal, z.B. bedingt durch Alterung oder unsachgemäßen Umgang mit der Schutzscheibe, entstehen können.

Zum Download der Broschüre: “FBHM-040: Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung”



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