Endspurt: Die E-Rechnung wird zur Pflicht

Die sogenannte E-Rechnung wird auch für das Handwerk ab dem 27. November 2020 für die Abrechnung öffentlicher Aufträge des Bundes verpflichtend. Ab diesem Stichtag müssen alle Faktura-Vorgänge zwingend in bestimmten elektronischen Formaten erzeugt und an „Vater Staat“ übermittelt werden.

Ab 2021 werden die Bundesländer und weitere öffentlicher Auftraggeber folgen. Für Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, ist es aus diesem Grund jetzt höchste Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Unser Webseminar „Die E-Rechnung kommt – Worauf Sie jetzt achten müssen“ am 7. Dezember 2020 um 11.00 Uhr geht dabei den folgenden Fragen auf den Grund:

  • Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es bzgl. des neuen E-Rechnungsformats speziell im Handwerk?
  • Welche elektronischen Formate werden unterstützt?
  • Wie kann die E-Rechnung organisatorisch und technisch umgesetzt bei Ihnen werden?
  • Welche Produkte zur technischen Implementierung gibt es?

Das Webseminar zeigt neben den Anforderungen von gesetzlicher Seite auch auf, wie elektronische Rechnungen digital verarbeitet werden können hinsichtlich der Prozessoptimierung im Zahlungs- und Finanzbuchhaltungsprozess. An Hand von praktischen Beispielen werden die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erläutert.

Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter: Anmeldung

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Themenkomplex Digitalisierung und Archivierung von Geschäftsunterlagen.



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