Gebäudeenergiegesetz (GEG): Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung

Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind. Was heißt das für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau in einer Baulücke planen? Welche Heizungstechnologien kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten gibt es und wo erhalten Sie weitere Informationen?

Für eine erste Orientierung zu diesen Fragen und um auf etwaige Kostenrisiken sowie mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung durch eine fachkundige Person vor. Im persönlichen Kontakt können Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben die Pflichtinformation nach § 71 Absatz 11 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung fertiggestellt.

Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument „Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung“.