Gesetzesänderungen zum 1. September 2020

Gute Nachrichten für Azubis und Eltern    

Zum 1. September 2020 traten wie regelmäßig zum Monatsbeginn gesetzliche Änderungen oder Neuregelungen in Kraft, die diesmal vor allem Auszubildende und Eltern freuen dürften.    

 

Mindestausbildungsvergütung  

Für Ausbildungsverträge, die in diesem Monat aufgenommen werden, gilt nunmehr eine allgemeine Mindestvergütung für die Auszubildenden. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsvertrag nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurde. In diesem Fall beläuft sich die Mindestausbildungsvergütung auf 515,00 Euro pro Monat sowie gestaffelten Erhöhungen für die Folgejahre. Nicht in diesen Genuss dieser Mindestvergütung kommen Azubis mit Altverträgen, deren Ausbildungsverhältnisse bereits vor 2020 begründet bzw. begonnen wurden.    

 

Kinderbonus startet  

Mit dem Monat September beginnt auch die Auszahlung des im Rahmen der Corona-Maßnahmen beschlossenen Kinderbonus. Das mit insgesamt 4,3 Mrd. Euro veranschlagte Paket, das für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zur Erhöhung der Kaufkraft verabschiedet wurde, sieht eine Zahlung von insgesamt 300,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind vor. Die ersten 200,00 Euro pro Kind werden mit dem Kindergeld im September ausbezahlt, die restlichen 100,00 Euro folgen im Oktober 2020.