Befristete Arbeitsverträge

Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet geschlossen werden. Während bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag erforderlich ist, endet der befristete Arbeitsvertrag grundsätzlich mit Ablauf der Frist. Beim befristeten Arbeitsvertrag wird zwischen Befristung mit Sachgrund und Befristung ohne Sachgrund unterschieden. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Befristungsmöglichkeiten erhalten Sie hier.



Telefon 0731 1425-6809
recht@hwk-ulm.de