Muss der Nachfolger Arbeitnehmer weiterbeschäftigen?

Wird ein Betrieb verkauft, muss der neue Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert fortführen. Beschäftigte müssen zudem schriftlich über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs informiert werden, es ist kein neuer Arbeitsvertrag notwendig. Anschließend haben sie einen Monat Zeit, dem Betriebsübergang schriftlich zu widersprechen. Tun sie das, geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den neuen Betriebsinhaber über, sondern besteht mit dem bisherigen Inhaber weiter.

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