Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei dem ökologische, ökonomische und soziale Überlegungen in einem Gleichgewicht sind, d. h. die Ressourcen stehen den Generationen danach ebenso noch zur Verfügung. Ein einfaches Beispiel, wie die drei Dimensionen gleichermaßen berücksichtigt sein können, sind eine geringe CO2-Bilanz (Ökologie), verbunden mit rentablen Aufträgen (Ökonomie) und dem Erhalt von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (Soziales). Viele Aspekte der Nachhaltigkeit sind bereits Bestandteil des Handwerks und der Unternehmenskultur von Handwerksbetrieben, aber werden oftmals nicht als solche wahrgenommen. Ein Nachhaltigkeitsbericht soll eben genau über diese erfolgten Aktivitäten und Maßnahmen sowie die künftigen Pläne eines Unternehmens in Hinblick auf Nachhaltigkeit informieren. Grundlage der Informationspolitik eines Unternehmens bildet künftig neben dem Geschäftsbericht also auch der Nachhaltigkeitsbericht. Dieser kann auch zu Marketingzwecken oder zur Fachkräftesuche eingesetzt werden. Ganz nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber!“
Wer ist verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?
Seit 2017 waren nur einige sehr große Unternehmen zur Abgabe eines nichtfinanziellen Berichts verpflichtet. Die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet nun mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Die CSRD wird stufenweise eingeführt. Unternehmen mit bspw. mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. € müssen bereits über das Jahr 2024 berichten. Ab dem Jahr 2025 sind dann bereits Unternehmen und Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und mindestens 50 Mio. € berichtspflichtig. Ab 2026 kommen zusätzlich börsennotierte kleine- und mittlere Unternehmen in der Berichtspflicht.
So steigt die Berichtspflicht von aktuell 550 Unternehmen auf 15.000 berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland an. Die meisten Handwerksbetriebe überschreiten selbstverständlich nicht die genannten Größen und sind daher auch nicht verpflichtet einen CSRD-konformen Bericht zu veröffentlichen. Große Auftraggeber, Banken oder Versicherungen, die wiederum berichtspflichtig werden, werden ihre Kunden und Lieferanten beleuchten müssen. Es kommt also zu einem sogenannten „Trickle-Down-Effekt“, der dazu führt, dass zunehmend auch von Handwerksbetrieben Nachhaltigkeitsdaten abgefragt werden. Ein Wert der sicherlich künftig vermehrt gefragt sein wird, ist die CO2 -Bilanz eines Betriebes. Entsprechend nutzen Handwerksbetriebe zunehmend das kostenlose Angebot der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer, eine CO2-Bilanz zu erstellen.
Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht für meinen Handwerksbetrieb?
Während also große Unternehmen direkt berichtspflichtig werden, sind Handwerksbetriebe indirekt betroffen, indem sie bspw. großen Auftraggebern oder Banken ihre CO2-Bilanz übermitteln sollen. Freiwillig können Handwerksbetriebe jedoch jetzt schon einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Handwerksbetriebe unternehmen oftmals schon viel hinsichtlich Nachhaltigkeit und haben daher auch viel zu berichten! Bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts auf freiwilliger Basis müssten Sie sich natürlich nicht zwingend an die Berichtsstandards halten, die für die großen Unternehmen gelten. Sie könnten theoretisch frei einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben. Sie dürfen sich jedoch freiwillig auch an Standards halten, was bei den Lesern Ihres Nachhaltigkeitsberichts sicherlich für eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Nachhaltigkeitsberichten sorgt. Beispielsweise könnten Sie nach dem Deutschen Nachhaltigkeits Kodex (DNK) berichten und Ihren Nachhaltigkeitsbericht dann sogar auch in der Datenbank des DNK veröffentlichen.
Wie Sie sich auch entscheiden, sei es eben vorerst „nur“ eine CO2-Bilanz oder zusätzlich auch gleich ein Nachhaltigkeitsbericht: die Umweltberatungsstelle Ihrer Handwerkskammer unterstützt Sie dabei.
- Beispiele für Nachhaltigkeitsberichte von Handwerksbetrieben: https://nachhaltiges-handwerk.de/gute-beispiele/
Die Beratungsleistung ist im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft für Sie kostenlos und wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.