Neuregelung zu Cookies

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schreibt dazu am 11. Oktober 2019:

Cookies sind Textdateien, die auf der Festplatte des Computers eines Websitebesuchers abgelegt werden, um dessen Nutzungsverhalten auf der Website zu analysieren. Auf Grundlage der hierdurch gewonnenen Nutzungsdaten aller Websitebesucher können Websiteangebote nutzerfreundlicher gestaltet und weiterentwickelt werden. Wegen der in Deutschland nicht umgesetzten sogenannten Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG zum Schutz personenbezogener Daten bei Website-Besuchen) ist es nach deutschem Recht zulässig, Cookies zu setzen, ohne dass hierfür die Einwilligung des Websitebesuchers eingeholt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt es, dem Besucher der Website die Möglichkeit einzuräumen, der Verwendung von Cookies zu widersprechen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 1. Oktober 2019 (C- 673/17) entschieden, dass diese Praxis gegen europäisches Recht verstößt. Nach Auffassung der Luxemburger Richter erfordert das Setzen von Cookies stets die vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Websitebesuchers. Darüber hinaus hebt der EuGH das Erfordernis der Freiwilligkeit der Einwilligung hervor. Vor diesem Hintergrund darf die Weiternutzung der Website und ihrer Angebote nicht von der Erteilung der Einwilligung abhängig gemacht werden.

Das Urteil des EuGH entfaltet zwar keine unmittelbare Rechts-, jedoch eine praxisrelevante Signalwirkung. Es ist absehbar, dass sich der Bundesgerichtshof der Entscheidung des EuGH anschließt und die deutsche Rechtslage im Sinne des Europarechts auslegt. Denkbar ist zudem eine Klarstellung durch den deutschen Gesetzgeber. Websitebetreiber, die Cookies ohne Einwilligung der Websitebesucher einsetzen, sollten ihr Vorgehen entsprechend anpassen.



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