Mit dem (teilweisen) Schulbeginn ab dem 4.5. können auch Prüfungen wieder stattfinden. Die schriftlichen Abschluss- und Gesellenprüfungen sind jedoch in diesem Jahr deutlich später als in anderen Jahren vom 23. bis 25. Juni. Den genauen Ablauf erfahren Sie bei der zuständigen Berufsschule. Die praktischen Prüfungen werden von Kammer und Kreishandwerkerschaft um diesen Zeitraum herum geplant. In den nächsten Wochen gehen dazu die Einladungen an die Betriebe. Anders als gewohnt kann es dieses Jahr passieren, dass die praktische Prüfung schon vor der Schriftlichen stattfindet oder die Noten des schriftlichen Teils noch nicht vorliegen. In diesem Fall kann keine vorläufige Prüfbescheinigung ausgegeben werden und der Prüfling bleibt noch im Status Auszubildender bis das Ergebnis bekannt gegeben wird (vgl. § 21 Abs. 2 BBiG).
Teil 1 Prüfungen werden nach Möglichkeit in den Herbst verschoben. Zwischenprüfungen können ganz entfallen und müssen nicht nachgeholt werden. Die Zwischenprüfungen, die von vornherein erst für die nächsten Monate geplant wurden, finden nach Möglichkeit ganz normal statt. Betriebe erhalten die Einladungen dazu jeweils per Post. Auszubildende sind angehalten, sich in der Berufsschule nach den schriftlichen Prüfungsterminen zu erkundigen.
Selbstverständlich werden alle Prüfungen unter den größtmöglichen Hygieneschutzmaßnahmen stattfinden.