Sachkundeschulung zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Webseminar)

Antigen-Schnelltests zum COVID-19-Antikörper-Nachweis sollen dabei helfen, die Pandemie einzudämmen. Auch Unternehmen können ihre Mitarbeiter inzwischen selbst testen. Voraussetzung ist, dass die durchführende Person geschult ist. Die dafür medizinisch notwendigen Kenntnisse können durch einen Sachkundenachweis belegt werden.

Mittlerweile dürfen Apotheken, Schulen und Kitas, aber auch Unternehmen Antigen-Schnelltests durchführen. Die Schnelltests liefern zuverlässige Ergebnisse, daher können mit dem Corona-Virus infizierte Menschen schnell ermittelt und andere wiederum besser geschützt werden. Eine Voraussetzung für die Durchführung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests ist geschultes Personal, das über einen Sachkundenachweis verfügt. Die dafür erforderliche Schulung wird nun im Rahmen dieses Web-Seminars angeboten.

Die Schulung umfasst unter anderem:

  • Überblick zu den unterschiedlichen Testverfahren
  • Informationen zur Funktionsweise der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und zum Testablauf
  • medizinisches Hintergrundwissen zur Anatomie der Nase und des Nasen-Rachen-Raums
  • Informationen zu räumlichen und materiellen Anforderungen und zur Dokumentation sowie Qualitätsmanagement.

Die Schulung entspricht den Anforderungen des § 24 IfSG in Verbindung mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und §4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV.

Teilnehmende Personen verfügen somit über die entsprechende Sachkunde zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.

Im Nachgang zu diesem Web-Seminar erhalten Sie per E-Mail ein Zertifikat über die Teilnahme an der Veranstaltung (Sachkundenachweis).

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.hwk-ulm.de/ausbildung-fachkraefte/

Oder in unserem Flyer: https://www.hwk-ulm.de/wp-content/uploads/HWK-ulm_personalberatung-prosp_NEU2.pdf

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