Chemikalien-Klimaschutzverordnung Kat. I

 


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Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 fordert für bestimmte Tätigkeiten an Anlagen mit Kältemitteln grundsätzlich einen entsprechenden Sachkundenachweis.

Zugangsvoraussetzungen

Nachweis der mehrjährigen Erfahrung im Umgang mit Klimageräten oder Wärmepumpen.

 

Kursinhalte

• Rechtliche Grundlagen
• § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067, Verordnung (EU) Nr. 517/2014
• Normen und technische Regelwerke
• Kältekreislauf und physikalische Grundlagen
• Kältemittel und künftige Alternativen
• Übungen in Praxis und Theorie
• Abschlussprüfung

Hinweis

Der Fachkurs richtet sich an:
Facharbeiterinnen oder Facharbeiter und Meisterinnen oder Meister aus dem Handwerk SHK und Elektro.

Unser Tipp

ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Ihre Ansprechpartnerin



Telefon 0731 1425-7131
a.koett@hwk-ulm.de


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Teilnahmebedingungen

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