Fachkursförderung

Eine Vielzahl unserer Weiterbildungen werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst.

Sie als Teilnehmer können dadurch von 30% bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70% reduzierten Lehrgangskosten profitieren.

Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung

Für Sie könnte das ESF-Fachkursprogramm in Frage kommen. Mit dem Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln.
Weitere Förderangebote sind u. a.:

  • Bildungsprämie (ESF-Förderung des Bundes): Bildungsgutscheine für Geringverdienende mit vorgelagerter Beratung. Nähere Informationen unter www.bildungspraemie.info, kostenlose Hotline 0800 2623-000.
  • Förderangebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie unter www.bamf.de.
  • Spezifische Angebote für den ländlichen Raum. Nähere Informationen unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.
  • Angebote der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung beruflicher Weiterbildung finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

Dies ist keine vollständige Auflistung von Förderangeboten. Die Angaben sind zum Stand der Veröffentlichung des Informationsblattes aktuell, sie können sich jederzeit ändern.

Auch Kurse der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm werden ESF-Fachkurs gefördert.
Sprechen Sie uns einfach an.

Bei einem ESF geförderten Kurs erhalten Sie, wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllen, einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen bei der Anmeldung von uns zugeschickt. Sie müssen dieses Dokument ausgefüllt an uns zurücksenden und wir beantragen ganz einfach und unkompliziert die Fachkursförderung für Sie.

Die geförderte Summe wird dann direkt von der Kursgebühr abgezogen, sodass Sie bei Rechnungsstellung sofort den rabattierten Betrag bezahlen können.

Wenn Sie Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in, Gründungswillig oder Wiedereinsteiger/-in sind und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, gehören Sie zur Zielgruppe und können von der allgemeinen Fachkursförderung sowie von der Förderung im Schwerpunkt “Elektromobilität” profitieren. Der Förderschwerpunkt “Chance Berufliche Weiterbildung” richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, in erster Linie an An- und Ungelernte.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Für Interessierte, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 € bzw. 40.000 € in Lebensgemeinschaften haben, kann eine Förderung über das Förderprogramm “Bildungsprämie” des Bundes, ggf. finanziell attraktiver sein.

Nicht gefördert werden (wie bisher):

  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Ge-meinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 30% der Teilnahmegebühr.
Folgende Zielgruppen erhalten einen Zuschuss von 70% der Teilnahmegebühr:

  • Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Das Kriterium „ohne Berufsabschluss“ erfüllen Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt. Die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ist grundsätzlich über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden zu dokumentieren.

Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursanbieter.

Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Inhalt, Dauer und Zuschnitt erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen:

Förderfähig sind überbetriebliche berufliche Anpassungsfortbildungen. Als überbetrieblich gilt ein Kurs, wenn er grundsätzlich allen förderfähigen Teilnehmer/innen offensteht und über geeignete Medien angemessen bekannt gemacht wird, zum Beispiel auf der Webseite des Weiterbildungsträgers.

Kursdauer/Kurszeitraum
Im Vergleich zur bisherigen Regelung wurden sowohl die maximale Kursdauer als auch der Kurszeitraum verkürzt.

  • Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens acht und höchstens 160 Unterrichtseinheiten
  • Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel nicht weniger als 45 Minuten
  • Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Lernformate
Die infolge der Corona-Pandemie getroffenen Erweiterungen bleiben erhalten. Förderfähig sind Präsenzformate und digitale Formate.
Erforderlich ist der Einsatz einer realen Dozentin/eines realen Dozenten während der kompletten Schulung.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Fachkursförderung ist die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm.

Im Hintergrund funktioniert die Förderung so: Weiterbildungsträger können für ihre Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF-Zuschuss, so reicht die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm die Förderung an die Kursteilnehmer/-innen weiter, indem wir die Teilnahmegebühr reduzieren.

Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Ansprechpartner der Bildungsakademie wenden.

Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de. Dort finden Sie die Merkblätter zum Fachkursprogramm, in denen die Details zur Förderung geregelt sind.

Fachbereichsleitung



Telefon 0731 1425-7130
g.espig@hwk-ulm.de




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