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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, geändert,
instand gesetzt und betrieben werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch "Elektrotechnisch unterwiesene Personen" für ein begrenztes Aufgabengebiet.
Zugangsvoraussetzungen
Für alle Nichtelektriker, die sich theoretische Kenntnisse im elektrotechnischen Bereich aneignen möchten.
Kursinhalte
- Die DGUVVorschrift 3; "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Wirkungen des elektrischen Stromes
- Schutz gegen gefährliche Körperströme
- Sicherheit gegen Gefahren des elektrischen Stromes
- Tätigkeiten und Verhaltensregeln für elektrotechnisch unterwiesene Personen
- Schutzziele, Schutzmaßnahmenund persönliche Schutzmittel beim Bedienen elektrischer Anlagen
Hinweis
Die EUP kann die Elektrofachkraft nicht ersetzen, da sie in der Praxis nicht tätig werden darf, aber sie kann die Elektrofachkraft im Unternehmen sehr wirksam unterstützen!
Unser Tipp
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
12.05.2025
Seminardauer
10 Stunden
Gebühr
315 EURO
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kursnummer
21
Kurstyp
Tageslehrgang