Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über eine sachkundeverantwortliche Person verfügen. Asbest Sachkundenachweise gelten lediglich für einen Zeitraum von 6 Jahren.
Zugangsvoraussetzungen
Technisches Personal für Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen,
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Abwasserverbände sowie
HandwerkerInnen und Sicherheitsfachkräfte.
Teilnahmevoraussetzung für diesen Fortbildungslehrgang ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7.
Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Kursinhalte
Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestzementprodukten, Arbeitsverfahren geringer Exposition
Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, Reach-V, ChemG, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, StGB)
TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung,
Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
Persönliche Schutzausrüstung
Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
Unser Tipp
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30%, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 50% reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.