Grundlagenseminar zur Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand
© Christian Espig Photography
Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.
Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.
In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.
Zugangsvoraussetzungen
• Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973
• Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
• Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik nachweisen können
Personen, die die Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik in den Schwerpunkten Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, Karosserietechnik nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen bereits die Fachkunde nach Stufe 2S.
Personen, die die Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik in den Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik oder Karosserie- und Fahrzeugbautechnik nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung – FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 erfolgreich abgeschlossen und eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich „Hochvolttechnik“ haben, sind ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.
Ihr Vorteil
Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Kursinhalte
• Elektrotechnische Grundkenntnisse
• Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
• Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
• Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
• Fach- und Führungsverantwortung
• HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
• Allgemeines praktisches Vorgehen
• Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Hinweis
Dieses Angebot richtet sich an Firmen- und Privatkunden.
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse-Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner (m/w/d).
Unser Tipp
ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.
16.12.2024 — 17.12.2024
Seminardauer
20 Stunden
Gebühr
420 EURO
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Zeiten
Fr: 14:30-21:00 Uhr
Sa: 08:00-17:00 Uhr
Kursnummer
15
Kurstyp
Vollzeit