Soforthilfe-Programm für’s Handwerk verlängert

Über 52 Millionen Euro an die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee ausgegeben – Anreize für Aufträge sind fürs Handwerk und den Steuerzahler jetzt besser als Zuschüsse zu verteilen

Das Soforthilfe-Programm wird über den 31. Mai 2020 hinaus um drei Monate verlängert. Zudem wird es erweitert. Ab Juni 2020 können auch Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitern einen Soforthilfeantrag stellen, wenn sie durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Die Handwerkskammer Ulm erwartet aber keine neuerliche Antragsflut auf Soforthilfe aus dem Handwerk. Seit nunmehr acht Wochen können Handwerksbetriebe mit Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise bei der Handwerkskammer Ulm Soforthilfe-Zuschüsse von Land und Bund abrufen. Bislang sind insgesamt fast 7.200 Anträge auf Soforthilfe von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee eingegangen. 5.230 der eingegangenen Anträge sind bereits positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen worden. Damit hat allein die Handwerkskammer Ulm insgesamt 52,2 Millionen Euro an Fördersummen bearbeitet und als Soforthilfe in die regionalen Handwerksbetriebe empfohlen. Gut zwölf Prozent der Anträge stammen aus dem Alb-Donau-Kreis, neun Prozent aus dem Stadtkreis Ulm, elf Prozent aus dem Landkreis Biberach, acht Prozent aus dem Landkreis Heidenheim, fast 21 Prozent aus dem Ostalbkreis, knapp 17 Prozent aus dem Bodenseekreis und 22 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg. Zu den Gewerken, die am stärksten betroffenen sind und Anträge auf Soforthilfe gestellt haben, gehören insbesondere Friseure, Kosmetiker, Kfz-Betriebe, Gebäudereiniger, Elektrotechniker, Fliesenleger, Bäcker und Fotografen. „Die Zeit der Zuschussverteilung sollte nun zu Ende gehen. Die Zuschüsse waren wichtig für die schnelle Sicherung. Jetzt brauchen wir aber Signale nach vorne, ohne Geld zu verschenken“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.  

Es ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt für die Politik, private und öffentliche Aufträge zu ermöglichen und anzureizen. Denn: Aufträge sind besser als Zuschüsse oder reine Finanzspritzen, für die es keine Gegenleistung gibt. Investitionsanreize für Verbraucher sind gleichzeitig ein Ankurbeln der Konjunktur im Land. Weil Handwerksbetriebe Arbeitgeber und Steuer- und Sozialabgabenzahler sind. Deshalb setzt sich die Handwerkskammer Ulm für einen zeitlich befristet erweiterten Steuerbonus ein. Wer Handwerker beauftragt, soll diese Kosten direkt von der Steuerlast absetzen können – über einen eigenständigen Bonus mit Höchstbetrag von 12.000 Euro auf nicht allein haushaltsbezogene Leistungen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gibt es bereits. Sie ist allerdings auf 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten und maximal bis 1.200 Euro pro Jahr auf haushaltsbezogene Leistungen beschränkt.  

Die Handwerkskammer unterstützt zudem auch das Land Baden-Württemberg in den Überlegungen für ein Investitionsprogramm für Kommunen. So könnten auch klamme Gemeinden an bestehenden Aufträgen festhalten und notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur tätigen. Gleichzeitig könnten sinnvolle Modernisierungen zum Klimaschutz, Energieeffizienz oder auch in der Digitalisierung der Liegenschaften vorgenommen werden. „Der Handwerkerbonus ist erprobt und ein sinnvolles Instrument zum Ankurbeln von privaten Aufträgen. Zudem müssen wir uns um die Kommunen mühen, denn sie tragen viel Stabilität in unser lokales Handwerk. Wir freuen uns, dass der Sachverständigenrat diese Position des Handwerks bestätigt und öffentliche und private Investitionen anreizen will“, sagt Mehlich.

Weitere Informationen zur Corona-Soforthilfe finden Sie auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.