Ausgeweitete Tachographenpflicht ist ein harter Schlag für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe sind keine Spediteure – insbesondere grenznahe Regionen zu Österreich und Schweiz betroffen

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse beschlossen und dem EU-Parlament empfohlen. Der Vorschlag würde für die Handwerksbetriebe einen deutlichen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand sowie Einschränkungen in ihrer Mobilität bedeuten. Bislang ist die Pflicht auf 3,5 Tonnen ab 100 Kilometer Radius vom Unternehmenssitz begrenzt. Baustellenfahrzeuge von 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100 Kilometern ausgenommen wenn sie Gewicht transportieren, die der Fahrer zur Arbeit braucht. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Die EU soll darauf zielen unsere Mobilität zu erhöhen, nicht sie zu reduzieren und mit grober Bürokratie zu verteuern. So ein Vorschlag würde die Handwerksleistungen beim Kunden und Verbraucher erheblich verteuern.“

Das Handwerk erkennt die Notwendigkeit von Regulierung und Kontrolle der Tachographenpflicht an, da diese dem Schutz der beschäftigten Berufskraftfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer dient. Jedoch sollte diese gezielt auf jene Branchen beschränkt werden, die es ausdrücklich und nachhaltig betrifft. Eine pauschale Regelung, die den regional tätigen Bäcker, Dachdecker oder Schreiner wie einen Spediteur im Fernverkehr behandelt, ist realitätsfern. Zahlreiche Handwerksbetriebe überschreiten nur gelegentlich die Grenze oder fallen in die Ausnahme, müssten aber das gesamte Einrichtungsprogramm betreiben wie ein Speditionsunternehmen. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass das Handwerk überwiegend regional unterwegs ist und von daher die Gefahrenlage eine ganz andere ist. Eine Ausdehnung auf Fahrzeuge mit weniger als 3,5 Tonnen wird deshalb abgelehnt. „Hier zielt die EU auf Speditionen und Logistikunternehmen im Fernverkehr und erwischt mit einem groben Schrotschuss den gesamten gewerblichen Verkehr. Das ist in unseren ländlichen Räumen nicht zu vermitteln.“, so Mehlich.

Der Vorschlag zielt unter 100 km Reichweite nur im grenzüberschreitenden Raum auch aufs Handwerk. Dies weise zwar in die richtige Richtung. Aber gerade in den grenznahen Gebieten der Handwerkskammer Ulm zu Österreich oder der Schweiz wie im Bodenseekreis oder in den Landkreisen Biberach und Ravensburg gehört auch im Handwerk grenzüberschreitende Tätigkeit vielfach zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa.

„Im Handwerk spielt die Lenkzeit eine untergeordnete Rolle. Zudem ist der bürokratische Aufwand nicht zu verachten, welcher es mit sich bringt, dass die Handwerksbetriebe sich weniger auf das konzentrieren, was sie können: nämlich beim Kunden ihr Handwerk machen.“, so Mehlich. Er schätzt, dass in diesem Gewichtsbereich im Kammergebiet zwischen Ellwangen und Schwäbisch Gmünd im Norden und Überlingen und Kressbronn im Süden rund 50.000 zusätzliche Handwerksfahrzeuge betroffen wären. Für einen Betrieb entstehen dann erhebliche Kosten und Bürokratie: Der Einbau eines Tachographen in ein Auto kostet ca. € 1.500 Euro, hinzu kommen die Anschaffungskosten für Kontrollkarten, Kauf von Software zur Datenverwaltung, Wartungs-, Archivierungs- und Auslesungspflichten und die Schulung der Mitarbeiter. „Das alles hätte der Verbraucher künftig zusätzlich in der Handwerkerstunde zu bezahlen.“, so Mehlich.

Die Handwerkskammer befindet sich seit langem im Austausch mit den Abgeordneten des EU-Parlaments und wendet sich in einem aktuellen Brief an diese, damit das EU-Parlament den vom Verkehrsausschuss vorgelegten Vorschlag jetzt zugunsten der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe modifiziert.

 

 

Die ausgeweitete Tachographenpflicht ist ein harter Schlag für alle Handwerksbetriebe – finanziell wie bürokratisch. (Bild: Fotolia.de).