Das Handwerk befürchtet Abschiebungen von Azubis

Handwerkskammer warnt vor wirtschaftspolitischem Schaden für Betriebe und Verbraucher – Die Jahre 2014 bis 2016 müssten besonders behandelt werden, Spurwechsel muss möglich sein.

Aus Sicht des Handwerks verdichten sich die Hinweise, dass eine umfassende Welle von Abschiebungen geflüchteter Menschen auch unter den Beschäftigten und den Auszubildenden in den Betrieben bevorsteht und diese erfassen könnte. „Unsere Betriebe und damit die Kunden, Verbraucher und Bürger brauchen die Mitarbeit der geflüchteten Menschen in unseren Unternehmen. Diese Abschiebungen können einen wirtschaftspolitischen Schaden in unserem Land anrichten und setzen an der falschen Stelle an“, kommentiert Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, die Umsetzung der Aufenthaltsrichtlinien gegenüber Auszubildenden insbesondere aus den nordafrikanischen Staaten, Gambia, Nigeria, aber auch aus Weißrussland, Ukraine oder Bosnien. In einem Brief an die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut stellt die Handwerkskammer Ulm den großen Bedarf an Fachkräften dar und bittet sie, sich gegenüber dem Innenministerium um eine praxisnahe Umsetzung von Ausländerrecht zugunsten von Handwerksbetrieben einzusetzen.

255 Flüchtlinge werden aktuell in den Handwerksbetrieben im Gebiet der Handwerkskammer Ulm ausgebildet. 182 davon haben ihre Ausbildung 2017 begonnen. Das entspricht sechs Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in 2017. Für Ende 2018 wird ein Anstieg auf insgesamt 500 Ausbildungsverträge mit Flüchtlingen erwartet. Im baden-württembergischen Handwerk fehlen insgesamt 45.000 Fachkräfte und knapp 10.000 Ausbildungsplätze sind nicht belegt. „Arbeits- und integrationswillige Flüchtlinge nehmen niemandem einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz weg. Im Gegenteil: Sie helfen uns, beim Kunden unsere Arbeit machen zu können“, fasst Mehlich zusammen.

Während die Politik auf dem Integrationsgipfel oder in den Medien über Zurückweisungen an Grenzen, Abschiebungen und das Durchsetzen unseres Rechtsstaats diskutiert, mahnt die Handwerkskammer, man dürfe bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts wirtschaftspolitische Bedürfnisse der Betriebe und der Verbraucher nicht ausblenden. Mehlich fügt an: „Eine formale Anwendung von Abschieberecht greift zu kurz. Wir sind auch für einen funktionierenden Rechtsstaat. Aber wir sind auch dafür, dass man das Funktionieren des Landes und die aktuelle Situation, die herrscht, nicht ausblendet in den politischen Debatten und Entscheidungen.

Wir erwarten, dass die Landesregierung auch diesen wirtschaftspolitischen Schaden bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts mitdenkt.“

In Gesprächen mit Innenminister Thomas Strobl sei in den letzten Wochen betont worden, dass es bei den anstehenden Abschiebungen um die Durchsetzung des geltenden Rechts ginge. Mehlich macht gegenüber der Wirtschaftsministerin in dem Brief deutlich, dass er überhaupt nicht verstehe, warum man die Durchsetzung der rechtsstaatlichen Ordnung bei denjenigen beginne, die sich offen und am fleißigsten und engagiertesten in unsere Betriebe und das Land integrieren wollten und mit ihrer Arbeit auch noch den hiesigen Verbrauchern dienten. Mit jeder Abschiebung eines Auszubildenden oder Mitarbeiters mit Fluchthintergrund würden die vorherigen Bemühungen, Zeit und Geld von Handwerksbetrieben, einen Beitrag zum Gelingen der Gesellschaft zu leisten, wertlos gestellt. „Anders gesagt: Es ist doch schizophren, wenn das eine Ministerium Geld in Förderprogramme zur Integration investiert, und das andere Ministerium betreibt ohne Rücksicht darauf anschließend die Abschiebung“, so Mehlich. Dadurch würden die Straftäter und Ablehner unseres Systems gerade nicht erwischt.

Er schlägt deshalb eine pragmatische Anpassung der rechtsstaatlichen Anwendung an die wirtschaftspolitischen Bedürfnisse im Land vor: „Die Jahre 2014 bis 2016 waren eine Sondersituation in unserem Land. Diese Sondersituation sollte sich jetzt auch in den weiteren Handlungen des Staates widerspiegeln. Ein Spurwechsel – und damit ein Aufenthalt im Land ohne Abschiebegefahr – sollte für integrationswillige Flüchtlinge möglich sein, wenn sie in diesem Zeitraum nach Deutschland gekommen sind und mittlerweile in einem Betrieb arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zahlen oder eine Ausbildung machen. Das ist unser Vorschlag, gerade auch weil wir verstanden haben, dass die Menschen in Deutschland nicht noch einmal eine solche Sondersituation und eine Rechtsdurchsetzung wollen.“

 

 

 

„Betriebe und Verbraucher profitieren von der Arbeit und Ausbildung geflüchteter Menschen“, dafür wirbt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. (Bild: Armin Buhl).