Zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen: „Die Politik wird ihrer Verantwortung gerecht, aber wir wünschen uns klare Regelungen.“
Nach drei Wochen Soforthilfeprogramm für Betriebe mit Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise zieht die Handwerkskammer Ulm Zwischenbilanz. 6.056 Anträge auf Soforthilfe sind bis dato von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee eingegangen. Die Handwerkskammer Ulm koordiniert mittlerweile auch die Vergabe und ggfls. Empfehlung zur Auszahlung der Bundesförderungen. Knapp 3.800 der eingegangenen Anträge sind bereits positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen worden. Damit hat allein die Handwerkskammer Ulm insgesamt fast 38 Millionen Euro an Fördersummen bearbeitet und empfohlen. 13 Prozent der Anträge stammen aus dem Alb-Donau-Kreis, rund 10 Prozent aus dem Stadtkreis Ulm, rund 10 Prozent aus dem Landkreis Biberach, 8 Prozent aus dem Landkreis Heidenheim, fast 20 Prozent aus dem Ostalbkreis, knapp 16 Prozent aus dem Bodenseekreis und rund 21 Prozent aus dem Landkreis Ravensburg. „Wir arbeiten im E+4-Modus: Geht ein Antrag an einem Tag ein, so benötigen wir maximal vier Tage, um ihn zu prüfen und zur Auszahlung zu empfehlen oder auch abzulehnen. Aber die große Welle der Antragsstellungen ist inzwischen deutlich abgeebbt. Die Anträge auf Bundesförderungen haben wir gut in die Abläufe integrieren können“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Nun wird es auch für Betriebe mit Handelsanteil wieder einfacher, also für die angeschlossenen Autohäuser oder Fahrradhändler beispielsweise. Kfz-Werkstätten und Fahrrad-Werkstätten sind auch in den vergangenen Krisenwochen für ihre Kunden da gewesen. Die meisten Handwerksbetriebe zählen zu den systemrelevanten Bereichen, die die Bevölkerung vor Ort mit ihren Grundbedürfnissen versorgen. Auch Friseurbetriebe mit enger körperlicher Nähe dürfen ab Anfang Mai unter Auflagen wieder öffnen. „Wir müssen Schritt für Schritt in die Normalität zurückkommen. Es braucht Weichenstellungen durch die Politik.“ sagt Mehlich: „Dazu wünschen wir uns von der Politik einheitliche und realistische Regelungen zur Schutzkleidungspflicht und in Konsequenz die Ausstattung der entsprechenden Betriebe damit.“ Die Handwerkskammer fordert, ihre betroffenen Betriebe mit Schutzausrüstungen zu versorgen.
Die Handwerkskammer Ulm geht weiter davon aus, dass ihre Bildungszentren in Ulm und Friedrichshafen parallel zu den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ebenfalls starten können. Mehlich betont: „Wir brauchen klare und einheitliche Vorgaben von der Landesregierung. Unsere handwerklichen Bildungsstätten sind nicht gleichzusetzen mit beruflichen Schulen. Wir wollen sukzessive auch mit unseren Prüfungen beginnen können – freilich unter Einhaltung von Gesundheitsmaßnahmen.“