Prämie macht Handwerkerleistungen für Verbraucher zeitlich möglich und bezahlbar
Im Nachbarland Bayern und anderen Ländern gibt es die Meisterprämie schon länger, jetzt wird sie auch in Baden-Württemberg umgesetzt. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhalten Meisterstudentinnen und -Studenten des Handwerks eine Meisterprämie über 1.500 Euro bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung. Die Meisterprämie kann ab 1. Mai 2020 über die Homepage der Handwerkskammer Ulm beantragt werden. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, Dr. Tobias Mehlich, begrüßt den Start: „Diese Entscheidung der Landesregierung ist Anerkennung und Wertschätzung für den beruflichen Karriereweg im Handwerk. Längst sind Karriere- und Verdienstperspektiven gleichwertig mit akademischen Bildungswegen. Da müssen wir jetzt unsere bisher gelernten Antworten über Bord werfen. Dazu leistet die Meisterprämie einen wichtigen Beitrag.“
Die durchschnittlichen Kosten einer Meisterausbildung belaufen sich auf rund 10.000 Euro und liegen damit ungefähr gleich auf mit den Kosten für viele akademische Studiengänge. Der Meisterstudent trägt sie in aller Regel selbst, während ein akademischer Student keine Kosten für die Wissensbildung zu tragen hat. Von der Meisterprämie profitieren pro Jahr derzeit rund 600 junge Handwerkerinnen und Handwerker im Gebiet der Handwerkskammer Ulm, zum Beispiel Schreiner, Kraftfahrzeugmechatroniker, Hörakustiker, Sanitär- und Heizungsbauer oder Friseure in den Landkreisen der Handwerkskammer Ulm, wie zuletzt stehend zu sehen.
Der Meistertitel steht für Qualität und bedeutet Verbraucherschutz. Damit sichern die ausgebildeten und geprüften Fachkräfte eine gute Versorgung der Bevölkerung in den Regionen. „Wer heute eine Meisterausbildung im Handwerk macht, bildet morgen junge Menschen aus. Er gründet aber eben auch ein Unternehmen und ist als Arbeitgeber ein wichtiger Steuer- und Sozialversicherungszahler – und vor allem auch ein wichtiger Versorger unserer Bevölkerung. Oder anders gesagt: Die Investition in die Meisterprämie macht Handwerkerleistungen für Verbraucher zeitlich möglich und hält gleichzeitig Handwerkspreise bezahlbar, so ist es letztlich auch Verbraucherschutzpolitik“, erklärt Mehlich.
Zudem arbeitet die Bundespolitik an einer Erhöhung des Meister-BaföG. Im Gesetzentwurf zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stehen ab August 2020 höhere Zuschussanteile, Freibeträge und Darlehenserlasse für Handwerkerinnen und Handwerker in Aus- und Weiterbildung. So soll es das Aufstiegs-Bafög anders als bisher für jede einzelne Fortbildungsstufe neu geben – angefangen vom „Berufsspezialist“, über den „Bachelor Professional“ bis zum „Master Professional“. Die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Baustein für die beruflichen Karrierewege. Die Handwerkskammer Ulm entwickelt derzeit ein darauf aufbauendes System für eine höhere berufliche Bildung, die dann gegebenenfalls bundesweit und in den verschiedensten Gewerken eingesetzt werden kann. „Wir müssen in diesen Krisenzeiten nicht nur alles tun, um bestehende Betriebe zu schützen und ihren Fortbestand zu sichern, sondern auch strukturell nach vorne denken, damit noch mehr solcher wichtiger Meisterbetriebe und Nahversorger entstehen können“, sagt Mehlich.
Regionale Zahlen Meister 2019:
Ostalbkreis 30 Meisterinnen und Meister
Landkreis Heidenheim 20 Meisterinnen und Meister
Alb-Donau-Kreis 44 Meisterinnen und Meister
Stadtgebiet Ulm 14 Meisterinnen und Meister
Landkreis Biberach 45 Meisterinnen und Meister
Landkreis Ravensburg 72 Meisterinnen und Meister
Bodenseekreis 17 Meisterinnen und Meister