Grundsteuerreform sinnvoll gestalten

Neuregelung darf nicht zu Mehrbelastung bei Handwerksbetrieben führen.

Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer bis Ende 2019. Die Politik muss ein gerechtes Verfahren finden, mit dem rund 35 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland neu bewertet werden können. Bei Handwerksbetrieben werden Grundstücke oft gemischt genutzt, also als Betriebs- und Wohnfläche auf einem Grundstück. Das macht eine Bewertung aufwändig und kompliziert. „Unsere Handwerksbetriebe brauchen zeitnah eine unbürokratische und rechtssichere Lösung in dieser Frage. Für Investitionen und betriebswirtschaftliche Planungen ist es unerlässlich zu wissen, welches Gesetz in fünf Jahren gilt. Eine Hängepartie wie bei der Erbschaftssteuerreform darf sich nicht wiederholen. Gleichzeitig darf eine solche neue Regelung nicht dazu führen, dass der Staat unauffällig mehr Steuern erhebt“, meint Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Planungssicherheit ist nicht nur für wirtschaftliche Betriebe, sondern auch für die Städte und Gemeinden im Land wichtig. Immerhin kommen jedes Jahr bis zu 16 Prozent der kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer. Handwerksbetriebe sind lokale Arbeitgeber. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten in den örtlichen Gremien mit und gestalten so die Zukunft vor Ort. Sie haben ein Interesse daran, dass die Kommunen auch in Zukunft attraktive Wohnräume für qualifizierte Fachkräfte sind. „Attraktive Orte sind auch dort, wo handwerkliche Leistungen der Bäcker, Metzger, Augenoptiker, Heizungsbauer und Elektriker nah beim Kunden sind und die Bevölkerung versorgen“, betont Mehlich. Damit haben die Kommunen und das Handwerk ein gemeinsames Interesse an einer angemessenen Grundsteuerreform. Schließlich seien Handwerksbetriebe auch auf Investitionen von Gemeinden angewiesen, beispielsweise wenn es um die Erschließung von Gewerbeflächen gehe. „Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für Kommunen wichtig, aber sie dürfen nicht einfach so ansteigen“, Mehlich weiter.

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