Anfrage zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hier können Sie online eine Anfrage zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschusses bei der Handwerkskammer Ulm stellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir für die Berufsabschlüsse im Handwerk zuständig sind, wenn sich Ihre Wohnanschrift oder Ihre Arbeitsstelle im Kammerbezirk der Handwerkskammer Ulm befindet.

Folgende Daten werden benötigt:

Angaben zur Person

Ihre Anschrift

Ihre Kontaktdaten

Für welche inländischen Berufsabschluss möchten Sie eine Gleichwertigkeitsfeststellung?

Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Ihre ausländische Berufsausbildung mit einem aktuell gültigen deutschen Ausbildungsberuf als Referenzberuf verglichen wird. Daher tragen Sie bitte hier die aktuelle Bezeichnung des deutschen Berufes ein, welcher Ihrer Ausbildung am nächsten kommt. Unter www.handwerk.de/gewerbe finden Sie über 130 deutsche Handwerksberufe als Information für Ihre Wahl.
Sollten Sie anerkannter deutscher Spätaussiedler sein findet das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) statt. Falls Sie die entsprechende Bescheinigung als anerkannter deutscher Spätaussiedler vorlegen können, tragen Sie bitte lediglich die konkrete Bezeichnung Ihres ausländischen Berufes ein.

Angaben zu Ihrer Ausbildung im Ausland

           Mit dem Einreichen der Daten bei der Handwerkskammer Ulm akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Ulm.

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