Änderung des gesetzlichen Mindestlohns

Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.

Der derzeit geltende gesetzliche Mindestlohn von 9,35 € wird sich brutto je Zeitstunde in folgenden Stufen erhöhen:

  • Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro,
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro,
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Die Beschlussfassung berücksichtigt die große Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert. Die zwei weiteren Schritte zeichnen die nachfolgende Tariflohnentwicklung nach. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus und ab 2022 wird eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie erwartet.



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