Arbeitgeberbescheinigung für Handwerksbetriebe

Aktuell ist der Weg von und zur Arbeit von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst. Um dennoch bei einer möglichen Polizeikontrolle einen triftigen Grund für den Aufenthalt des Arbeitnehmers außerhalb seiner eigenen Wohnung schneller nachweisen zu können, empfehlen wir den Betrieben eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Arbeitgeberbescheinigung im Moment nicht verpflichtend ausgestellt werden muss.  

Eine Vorlage finden Sie hier.



Telefon 0731 1425-6115
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