Arbeitseinstieg für Ausländer soll erleichtert werden – Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Ausländerbeschäftigungsförderung

Deutschkenntnisse sind für die Integration von geflüchteten  Menschen und anderen Einwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt unerlässlich. Künftig sollen deshalb alle Geflüchteten nach neun- monatigem Aufenthalt in Deutschland Zugang zu Sprachkursen bekommen. Voraussetzung ist, dass sie arbeitssuchend gemeldet sind. Bisher  war das nur Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zudem sollen die Sprachkursteilnehmer auch während der Maßnahme weiterhin Arbeitslosengeld bekommen.

Auch der Zugang zu Ausbildungsförderung wird einfacher. Da vielen Geflüchtete und Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten trotz Zugang zu einer Berufsausbildung verschiedene Leistungen der Ausbildungsförderung nicht offen stehen, wählen sie häufig ungelernte Tätigkeiten, welche wenig Perspektive bieten. Dies soll sich durch das neue Gesetz ändern und allen Ausländerinnen und Ausländern  die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung während der Ausbildung bieten. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass eine Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Ein dritter Baustein des Gesetzes ist die frühzeitige Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Geflüchtete bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, sollen frühzeitig von Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung profitieren.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist eine schnelle und umfassende Integration von Zuwanderern. Gleichzeitig sollen diese Maßnahmen dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

29.05.2019

Stephanie Vogel



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