Gesunde Arbeitszeiten – besonders bei Jugendlichen ein Muss

Alle Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof Mitte Mai. Ziel ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer, die durch extreme Mehrarbeit gefährdet ist, zu schützen. Besonders bei Jugendlichen hat der Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht. Deshalb gibt es im Berufsbildungsgesetz klare Regelungen zur Arbeitszeit für unter 18-Jährige:

  • Jugendliche dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten
  • An Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden darf der Jugendliche nicht mehr beschäftigt werden. Zudem sind ihm für diese Tage 8 Arbeitsstunden anzurechnen.
  • Nach 6 Stunden Arbeitszeit muss mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden muss mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Als Ruhepause gilt nur ein Unterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück.
  • Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen
  • Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. In Bäckereien und Konditoreien dürfen Jugendliche über 16 Jahren ab 5 Uhr, über  17 Jahren ab 4 Uhr beschäftigt werden. Weitere Ausnahmen gibt es für das Gaststättengewerbe, für Mehrschichtige Betriebe und in der Landwirtschaft.
  • Am Tag vor der Prüfung sind Jugendliche ebenfalls freizustellen.

Besonders für Jugendliche sind regelmäßige Arbeitszeiten wichtig. Wir empfehlen daher, darauf zu achten, dass möglichst wenig Schichtwechsel statt findet, der Dienstplan frühzeitig bekannt gegeben wird und spontane Änderungen die Ausnahme bleiben.

29.05.2019

Stephanie Vogel



Telefon 0731 1425-6220
s.adler@hwk-ulm.de