Bildungsgutschein beantragen und sparen

Berufliche Bildung ist meistens mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und nicht jeder hat die Möglichkeit über seinen Arbeitgeber gefördert zu werden. Kurzarbeit, ein auslaufender Arbeitsvertrag oder eine drohende Kündigung sind Gründe, um den Weg zu einer beruflichen Veränderung mit Hilfe einer Weiterbildung einzschlagen.

Die Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm ist als zertifizierter Weiterbildungsträger nach AZAV anerkannt und darf Bildungsgutscheine annehmen.

Diese Kurse haben eine Zulassung:

Fragen und Antworten:

Wie erhalte ich einen AZAV-Bildungsgutschein?
Die AZAV-Bildungsgutscheine werden durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter getragen und richten sich gezielt an Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag ausläuft, denen die Kündigung droht oder die sich in Kurzarbeit befinden. Über die Vergabe der AZAV-Bildungsgutscheine entscheidet die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter.

Welche Lehrgangskosten werden abgedeckt?
Mit dem Gutschein garantiert der Staat die teilweise oder komplette Übernahme von Kosten, die für eine Bildungsmaßnahme anfallen.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Einer der folgenden Punkte sollte zutreffen, damit der Bildungsgutschein bewilligt werden kann:

  • Wiedereingliederung ins Berufsleben bei Arbeitslosigkeit
  • Drohende Arbeitslosigkeit ohne neuen Bildungsabschluss
  • Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Bildungsabschluss

In einem persönlichen Gespräch wird im Einzelfall entschieden, ob ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann.

Unser Tipp zum Bildungsgutschein

Sie haben bei uns ein passendes Seminar nach AZAV-Zertifizierung gefunden?
Ihr Berater seitens der Arbeitsagentur begrüßt es, wenn Sie Ihm Ihre Auswahl an Weiterbildung im Beratungsgespräch vorzeigen können.

Bildungsgutschein



Telefon 0731 1425-7134
b.kienle@hwk-ulm.de