Baustellenverordnung: Neue Pflichten für den Arbeitsschutz

Seit dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete Baustellenverordnung (BaustellV). Sie regelt in der Planungs- und Ausführungsphase die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen zu gewährleisten. Die Anpassung wurde nötig, da die bisherige Fassung nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht vollumfänglich den Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG entsprach. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Informationspflicht des Bauherrn über sein Bauvorhaben erweitert, damit Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen können.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde des Weiteren eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten.

Lesen Sie in der Deutschen Handwerks Zeitung weitere Details.



Telefon 0731 1425-6360
e.zvizdic@hwk-ulm.de