Neue Verordnung zur Produktsicherheit

Auf Unternehmen kommen zusätzliche Verpflichtungen zu

Das Plenum des EU-Parlaments hat die neue Produktsicherheitsverordnung beschlossen, abrufbar hier. Die Verordnung löst damit die seit 2001 bestehende Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) auf europäischer Ebene ab.

Die Vorschriften sind modernisiert worden und gelten für alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer und Händler), ebenso wie für Online-Unternehmen und Online-Marktplätze. Mit der Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung wird auch ein solider Rechtsrahmen geschaffen, der garantiert, dass Produkte sicher sind und den europäischen Normen entsprechen.

Darin werden insbesondere Regelungen zu effektiveren Produktrückrufen und zur Marktaufsicht implementiert. Die Regelungen zielen insbesondere darauf ab, bereits sich im Umlauf befindliche, schädliche Produkte effizienter rückzuverfolgen und VerbraucherInnen etwa per E-Mail über den Produktrückruf zu informieren. Produzenten und Händler müssen mit den Aufsichtsbehörden verstärkt zusammenarbeiten, indem sie spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen gefährliche Produkte aus dem Sortiment nehmen müssen.

Der Europäische Rat muss den Text förmlich billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Geltung der Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/04/25/council-gives-final-green-light-to-legislation-that-will-make-products-safer-for-consumers/



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