Der derzeitige Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen verursacht gerade große Verwirrung. Besonders betroffen sind Kosmetiker, bei denen Kunden einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen müssen, um bestimmte Dienstleistungen wie Bartpflege oder Gesichtsbehandlungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Vorgabe wirft Folgefragen auf, auf die die Corona-Verordnung Baden-Württemberg keine Antworten hat. Zudem sind wöchentliche Testkonzepte für Mitarbeiter vorgeschrieben, die weder im Beschluss noch in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg näher erläutert werden. Mehr lesen.
Corona-Verordnungen liefern mehr Fragen als Antworten
15. März 2021