Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Säumige Kunden sind allgegenwärtig und setzen den Betrieb unter Druck. Vor allem bei großen Aufträgen, bei denen das Material vorfinanziert wurde, bedeuten unbeglichene Rechnungen eine akute Gefahr für die Liquidität.

Auf unbezahlte Rechnungen folgt zuerst eine Zahlungserinnerung. Zahlt der säumige Kunde immer noch nicht, folgt die Mahnung, für die eine Gebühr von zwei bis fünf Euro berechnet werden kann. Reagiert der Kunde weiterhin nicht, folgt meist eine zweite Mahnung, bevor der Fall an einen Rechtsanwalt weitergeleitet wird.

Dieses Verfahren kostet viel Zeit und Ressourcen, weshalb bei Forderungsausfällen und die Dauer von Außständen ein gutes Forderungsmanagement hilfreich ist. Achten Sie schon vor Annahme eines Auftrags darauf, wer ihr Auftraggeber ist. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich bei einer Wirtschaftsauskunftei kundig zu machen. Vereinbaren Sie Anzahlungen, zum Beispiel für Materialkosten, um das Risiko zu senken.

Bei säumigen Kunden können Sie, anstatt den Fall an einen Rechtsanwalt zu übergeben, auch selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ein Inkassounternehmen einschalten. Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Ulm berät und unterstützt Sie hierbei gerne.



Telefon 0731 1425-6809
recht@hwk-ulm.de