Die EU-DSGVO wird ab Mai 2018 für alle Betriebe verbindlich und hat ernst zu nehmende Auswirkungen. Prinzipiell gelten die Vorgaben EU-weit bereits seit 24. Mai 2016, allerdings hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Mai 2018 eingeräumt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vorgaben für alle „Verarbeiter“ von personenbezogenen Daten verbindlich einzuhalten. Bußgelder sind möglich.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO also auch für Handwerksbetriebe aller Branchen und Größenklassen, die mit personenbezogenen Daten, beispielsweise auch der eigenen Mitarbeiter, umgehen.
Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Betrieb fit machen für die neuen Regeln.