E-Rechnung wird ab 2020 zur Pflicht für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen

Die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen besteht für Bundesministerien und Verfassungsorgane seit dem 27. November 2018. Bis zum 18. April 2020 folgt die Umsetzungspflicht auf Länder- und kommunaler Ebene, per November 2020 schließlich tritt für Unternehmen die Pflicht zur Einreichung in maschinenlesbarem Dateiformat in Kraft. Dies gilt dann bereits ab einer Bagatellgrenze von 1.000 € (ohne Umsatzsteuer). Jedoch gibt es mit “XRechnung” und “ZUGFeRD” noch zwei konkurrierende Standards.

Fakt ist, dass Handwerksbetriebe, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten, sich bis 2020 auf die neue Vorgehensweise eingestellt haben müssen.



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