Bisher haftet der Arbeitgeber gemäß der Anzahl entsandter Arbeitnehmer für Verstöße gegen Melde-, Bereithaltungspflichten und Maßnahmen der Lohnkontrolle. Künftig soll der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der entsandten Arbeitnehmer haften. Relevant für das Handwerk ist außerdem, dass bei Entsendungen von weniger als 24 Stunden die Bereithaltung von Lohnunterlagen erleichtert werden soll. Details dazu finden Sie hier.
Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich ab September 2021
15. November 2021