Fachkräftegewinnung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfte sind ein rares Gut geworden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) soll durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zur Fachkräftesicherung in Deutschland beitragen. Deshalb werden ab 1. März 2020 die Zugangsbeschränkungen zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften gelockert.

  • Sie kennen eine Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland und wissen nicht wie Sie nun vorgehen sollen?
  • Sie wären offen Fachkräfte aus dem Ausland zu beschäftigen, wissen aber nicht wie diese auf Sie und Ihren Betrieb aufmerksam werden können?
  • Sie möchten weiterführende Informationen über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Für EU-Bürger besteht auch bislang schon der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist unbeschränkt. Nicht-EU-Ausländer, die eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen, fallen in den Gültigkeitsbereich des neuen Gesetzes. Wichtig ist deshalb die Prüfung, ob es sich bei der ausländischen Person um eine Fachkraft handelt.

Die Berufsanerkennung der Handwerkskammer Ulm übernimmt diese Prüfung für die Region von der Ostalb bis zum Bodensee.

Anerkannte Fachkräfte können bei Nachweis von Deutschkenntnissen und gesichertem Lebensunterhalt (ggf. Arbeitsvertrag) Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen. Zudem haben sie die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche oder zum Probearbeiten (bis zu 10 Stunden pro Woche) für 6 Monate nach Deutschland zu kommen. Über die Ausländerbehörden kann auch ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beinhaltet auch Regelungen für die Ausbildung.

Um Ihre offenen Stellen für Interessierte aus dem Ausland zugänglich zu machen, ist es erforderlich Ihre Stellen bei der Agentur für Arbeit auszuschreiben und für die Auslandssuche freizuschalten. Dazu können Sie – sollten Sie einen Ansprechpartner beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort haben – diesen direkt kontaktieren oder die Servicenummer der Agentur für Arbeit (Telefon: 0800 4 555520) nutzen.

Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich an die Personalberaterin der Handwerkskammer Ulm, Alexandra Natter, wenden.

Bei der Gestaltung einer Stellenanzeige oder allen weiteren Fragen zum Thema Personal erhalten Sie fachkundige Unterstützung.