…für viele Auszubildende im Kammergebiet Ulm, die gerade kurz vor oder schon mitten in den Gesellenprüfungen stecken. Nicht nur für die Prüflinge selbst sondern auch für den Betrieb kann diese Zeit ganz schön nervenaufreibend sein. Und plötzlich stellen sich auch noch rechtliche Fragen rund um die Prüfung. Hier sind unsere Top 5, was Ausbildende – neben einem offenen Ohr für die Azubis – zu beachten haben:
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit Einverständnis des Auszubildenden durch den Betrieb
- Die Azubis sind für die Prüfung freizustellen – inklusive Wegzeiten und Pausen. Minderjährige Auszubildende sind auch am Tag vor der Prüfung freizustellen
- Die Prüfungsgebühr übernimmt der Betrieb
- Werkzeuge und Werkstoffe, die für die Prüfung notwendig sind, muss der Ausbildungsbetrieb kostenlos zur Verfügung stellen. Mehrkosten für besondere Ausführungen muss der Betrieb nicht übernehmen – allerdings sollte zum Wohle der Azubis darauf geachtet werden, dass mit dem Material gut gearbeitet werden kann
- Das Gesellenstück gehört am Ende dem Auszubildenden. Ausnahmen gibt es, wenn das Gesellenstück auftragsbezogen gefertigt wurde oder der Materialwert den Wert der Verarbeitung erheblich übersteigt.
Wenn diese Punkte alle beachtet sind, hilft nur noch: Daumen drücken und die Auszubildenden moralisch unterstützen. Wir wünschen allen viel Erfolg und gute Nerven.