Handwerkskammer Ulm fordert Nachbesserungen beim Einwanderungsgesetz für Fachkräfte
Ausländische Fachkräfte werden immer wichtiger für die gut 20.000 Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee. Um die Versorgung der Menschen vor Ort mit Handwerksleistungen zu sichern und den hohen Personalbedarf zu decken, geben immer mehr Betriebe auch Handwerkerinnen und Handwerkern aus dem Ausland eine Chance. Im vergangenen Jahr konnten so beispielsweise im Ulmer Kammergebiet 255 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden. Im Vergleich zum Jahr 2021 hat sich die Zahl fast verdoppelt. Auch im aktuellen Jahr konnten bereits 134 Berufsanerkennungsverfahren positiv abgeschlossen werden. Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, sagt: „Wir brauchen Zuwanderung, denn an jeder Ecke fehlen Fachkräfte. Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Ausland nehmen keine Arbeitsplätze weg. Im Gegenteil: Sie helfen dabei, die Versorgung der Bevölkerung in der Region aufrecht zu erhalten.“
Handwerk fordert unkompliziertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Um Betrieben die Integration von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern, fordert das Handwerk ein unkomplizierteres Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mehlich betont: „In den vergangenen Jahren war unser Ausländerrecht eher darauf ausgerichtet, Zuwanderung zu erschweren. Das muss sich ändern. Zuwanderungsverfahren müssen schneller und einfacher werden, damit Betrieben die Fachkräftesuche im Ausland erleichtert wird – nicht erschwert.“ Im vergangenen Jahr hat die Handwerkskammer Ulm über 600 Fachkräfte aus dem Ausland beraten. Besonders häufig kommen die Handwerkerinnen und Handwerker aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und der Türkei. Interesse an einer Arbeit in Deutschland zeigen vor allem Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Kraftfahrzeugmechatroniker, Metallbauer sowie Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Handwerkskammer prüft ausländische Berufsabschlüsse
Ob Berufsabschlüsse anerkannt werden können, prüft die Handwerkskammer. Dabei werden die theoretischen und praktischen Inhalte ausländischer Bildungsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen verglichen. Damit werden die handwerklichen Qualitätsstandards der Gesellen- und Meisterbriefe gewahrt und gleichzeitig können bereits erworbene Fähigkeiten genutzt und ergänzt werden. Kann der Abschluss eines ausländischen Handwerkers nur teilweise anerkannt werden, folgt eine sogenannten Anschlussqualifizierung. Diese kann in einem Handwerksbetrieb oder im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm stattfinden.
So hat vor wenigen Wochen Agon lbrahimi bei der Elektro Schlagenhauf GmbH in Ellwangen die Arbeit aufgenommen und mit seiner Anpassungsqualifizierung begonnen. Der aus dem Kosovo stammende junge Mann hat zuvor das Anerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer Ulm durchlaufen und die teilweise Gleichwertigkeit seiner im Kosovo absolvierten Ausbildung zum Elektrotechniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) erhalten. Deutschkenntnisse sind auf B1 Niveau vorhanden. Ziel ist es nun, die volle Gleichwertigkeit zu erlangen und anschließend langfristig mit unbefristetem Aufenthaltstitel als qualifizierte Fachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen.